Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 86/2 Betreff: Zufahrt zum Knöterichweg für Unbefugte sperren Vorgang: OM 6647/2 OBR 2; ST 236/21 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten die Zufahrt zum Knöterichweg aus Richtung Unisportanlage für Unbefugte durch entweder - nur mit entsprechendem Schlüssel zu öffnenden Pollern, - einer Schranke, - oder einer anderen gleichermaßen effizienten Maßnahme zu sperren. In Absprache mit der Deutschen Bahn soll den Baustellenfahrzeugen ermöglicht werden, weiterhin zur Baustelle zu kommen, bspw. in dem diese Schlüssel zur Öffnung der Sperrung erhalten. Begründung: Die Sportanlagen zum Knöterichweg sind gut besucht. Auch werden die Wiesen gerne zum Picknick genutzt. Seit der Auslagerung der Franckeschule ist der Knöterichweg als Feuerwehrzufahrt befahrbar, aber durch Beschilderung an der Zufahrt, Ginnheimer Landstraße 41, gesperrt. Die Beschilderung wird regelmäßig missachtet, was zum einen zu Beschwerden der Anwohnerinnen und Anwohner, aber auch allgemein auf Unbehagen derer stößt, die die Grünanlage zu Erholungszecken und gerade, um dem Stadtverkehr zu entfliehen, aufsuchen. Es kann daher nicht als ausreichend betrachtet werden, dass Sonderkontrollen durchgeführt werden (vgl. ST 236 vom 08.02.2021, https://www.stvv.frankfurt.de/PARLISLINK/DDW?W=DOK_NAME=%27ST_236_2021%27). Es ist nicht ersichtlich, warum der Baustellenverkehr zum Ausbau der S-Bahn Linie S 6 einer Sperrung durch Schranke oder Poller entgegensteht. Beschilderung an der Ginnheimer Landstraße 41 Beschilderung und Zufahrt, Ginnheimer Landstraße 41, rechts im Bild die Unisportanlagen, geradeaus Richtung DRK-Flüchtlingsunterkunft Möglicherweise könnte man auch den Knöterichweg erst kurz vor den Sportplätzen, an der hier abgebildeten Stelle, sperren, dann wäre die Zufahrt zum Unisportgelände und der DRK-Flüchtlingsunterkunft weiterhin befahrbar. Bereits am Samstagmorgen um 7 Uhr stehen hier vermeintlich Unbefugte (keine Baustellentätigkeit und kein Schulbetrieb auf dem Gelände) Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6647 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 236 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 465 2021 Die Vorlage OF 86/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, 2 SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) bei Abwesenheit 1 SPD
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2021, OF 1318/2 Betreff: Bitte im Volkspark Niddatal (Niddapark) den Knöterichweg unter anderem für Fußgänger in der Nassperiode besser begehbar machen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, der Schlammbildung im Volkspark Niddatal (Niddapark) auf dem Weg am Knöterichweg ab der Ecke Bockenheimer Wiesenweg im weiteren Verlauf Richtung Hundeauslauffläche und Bahnunterführung in einer kurzfristigen provisorischen Maßnahme durch Auftrag mit einer einfachen Schottertragschicht oder eine vorübergehenden Schwarzdecke entgegen zu wirken und u.a. für Fußgänger in der Nassperiode wieder besser begehbar zu machen soweit eine dauerhafte Lösung nicht kurzfristig (kommenden zwei Wochen) umgesetzt werden kann. Begründung: Erfreulicherweise wird diesen Corona-Winter insbesondere an Sonntagen der Niddapark von überdurchschnittliche vielen BockenheimerInnen zum Spaziergang genutzt. Leider ist der Untergrund des Knöterichwegs, der von Bockenheim kommend der einzige Weg in den Niddapark ist, ab der Ecke Bockenheimer Wiesengrund im weiteren Verlauf teilweise bei starken Regenfälle verschlammt -anders als dann die weiteren Wege im Niddapark, die nicht zur Verschlammung neigen. Es wäre eine gute Geste gegenüber der Bockenheimer Bevölkerung, wenn der Magistrat hier alsbald Abhilfe schaffen könnte. Die vielen FußgängerInnen mit und ohne Hund, JoggerInnen und FahrradfahrerInnen würde dies freuen. Gespräche des Ortsbeirats mit Vertretern der Deutsche Bahn, die derzeit durch den S-6 Ausbau für diesen Weg verantwortlich ist, sowie mit zuständigen Mitarbeitern des Grünflächenamtes der Stadt Frankfurt versprechen zwar die baldige Umsetzung einer dauerhaften Wegeverbesserung. Gut wäre es aber, wenn die Beteiligten schon kurzfristig tätig werden würden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 1318/2 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2021, OF 1315/2 Betreff: Unerlaubtes Parken im Bereich Grempstraße/Konrad-Broßwitz-Straße verhindern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, eine dauerhafte Lösung für das Problem zu finden, dass im Bereich in der Konrad-Broßwitz-Straße Autos auf der Konrad-Broßwitz-Straße im absoluten Halteverbot parken, das direkt nach der Einmündung Grempstraße/Konrad-Broßwitz-Straße beginnt. Dabei sind folgende Punkte zu berücksichtigen: 1. Der Fußweg sollte nicht eingeschränkt werden. 2. Der Bereich der Außengastronomie des angrenzenden Lokals sollte nicht beeinträchtigt werden. Begründung: An dieser schmalen Stelle wird wiederholt im absoluten Halteverbot geparkt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO II, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7252 2021 Die Vorlage OF 1315/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.12.2020, OF 1276/2 Betreff: Friesengasse: Bitte Radfahrpiktogramme anbringen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Friesengasse auf ganzer Länge zwischen Schloß- und Grempstraße Piktogramm auf der Fahrbahn anzubringen, die verdeutlichen, dass das Radfahren entgegen der Einbahnstraße erlaubt ist. Begründung: Im benannten Straßenabschnitt fehlen diese Hinweise gänzlich (im Gegensatz zur sich anschließenden Leipziger Straße). Anwohner*innen berichten, dass es immer wieder zu Konfliktsituationen kommt, die durch die Piktogramme entschärft werden könnten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO II, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7084 2021 Die Vorlage OF 1276/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen SPD und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.12.2020, OF 1310/2 Betreff: Parkhäuser im Ortsbezirk Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, wie der die derzeitige Parkraumversorgung für PKW im Ortsbezirk durch Parkhäuser/Tiefgaragen ist, die nicht einem Wohngebäude zur Erfüllung der Stellplatzsatzung zugeordnet sind. Geprüft werden sollen - in städtischer Hand befindliche Parkhäuser/Tiefgaragen (auch städtische Gesellschaften) - in privater Hand befindliche Parkhäuser/Tiefgaragen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen (z.B. Grempstraße) Für die oben genannten Kategorien soll folgendes für jedes einzelne Parkhaus im Ortsbezirk geprüft werden. 1. Wo gibt es im Ortsbezirk Parkhäuser bzw. Tiefgaragen, in denen von Anwohner*innen oder Gewerbetreibenden Stellplätze gemietet werden können? 2. Wie viele Stellplätze stehen in den jeweiligen Parkhäusern/Tiefgaragen zur Verfügung? 3. Wie hoch (prozentual und in absolute Zahlen) ist jeweils die Auslastung dieser Parkhäusern/Tiefgaragen? 4. Zu Welchen Zeiten sind die Parkhäuser/Tiefgaragen für die Stellplatzmieter*innen jeweils zugänglich? Begründung: Überall im Ortsbezirk spitzt sich sie Parkraumsituation zu. Bei vielen Bauprojekten im Straßenraum fallen nachhaltig Parkplätze weg. Um hier angemessene Ausgleichsmaßnahmen beurteilen zu können, ist ein besserer Überblick über den Istzustand des Parkraumes erforderlich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO II, TOP 4 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1936 2021 Die Vorlage OF 1310/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen BFF (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.12.2020, OF 1255/2 Betreff: Am Kirchplatz/Ginnheimer Straße: Tempo 30 mehr Geltung verschaffen (Blitzer oder Geschwindigkeitsmesser mit Smiley :-)) Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, am Kirchplatz Höhe Grempstraße in Richtung Ginnheimer Straße sowie Höhe Appelsgasse in Richtung Rödelheimer Straße eine Verkehrsmessung an verschiedenen Tagen und zu verschiedenen Tages- und Abendzeiten durchzuführen. Wobei die morgendliche und abendliche Rush-Hour wochentags nicht im Fokus der Verkehrsmessung stehen sollte. Dabei sind folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie häufig wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h überschritten? 2. Kann eine fest installierte Blitzanlage hilfreich sein, um Geschwindigkeitsübertretungen im benannten Verkehrsraum zu vermeiden? 3. Ist der Kirchplatz oder die Ginnheimer Straße ein geeigneter Standort für eine fest installierte Blitzanlage? 4. Falls die Frage zu 3.) verneint wird: Kann die Installation eines einfachen Geschwindigkeitsmessers (freundlicher Smiley, ärgerlicher Smiley) hilfreich sein, um Geschwindigkeitsübertretungen zu vermeiden? Der Ortsbeirat wäre bereit sich im Falle einer entsprechenden Einschätzung des Magistrats in einem angemessenen Umfang aus seinem Investitionsbudget an einem einfachen Geschwindigkeitsmesser (freundlicher Smiley, ärgerlicher Smiley) zu beteiligen. Entsprechende Geschwindigkeitsmesser werden im Internet zwischen EUR 1000,- und 2000,- angeboten (siehe: https://www.sierzega.com/de-de/produkte/radar-speed-displays). Begründung: Häufig beobachten Anwohner, dass am Kirchplatz von den PKW-Fahrern richtig "Gas gegeben" wird und die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wird. Dies ist vor allem bei geringen Verkehrsaufkommen (also nicht in der Rush-Hour) zu beobachten. Viele Familien mit Kindern wohnen im Quartier, so dass eine Verkehrsmessung im Ergebnis sinnvoll wäre, um den Beobachtungen der Anwohner nachzugehen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 07.10.2020, OF 1189/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7067 2021 1. Die Vorlage OF 1189/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1255/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor nach den Worten "zu beteiligen." die Worte "Alles Weitere verbleibt beim Magistrat." eingefügt werden. Abstimmung: zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, 1 FDP, LINKE. und Piraten gegen BFF (= Ablehnung); 1 FDP (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.12.2020, OF 1266/2 Betreff: Bitte im Volkspark Niddatal (Niddapark) die Bahnunterführung am Knöterichweg, die zur Hundeauslauffläche "Am Ellerfeld" führt, wieder mit Spiegeln für Fußgänger- und Radverkehr ausstatten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, im Volkspark Niddatal (Niddapark) die Bahn-Unterführung am Knöterichweg, die zur Hundeauslauffläche "Am Ellerfeld" führt, an der in einem rechten Winkel querenden Rampe wieder mit Spiegeln für Fußgänger- und Radverkehr ausstatten, um potentiell gefährliche Kollisionssituationen von Verkehrsteilnehmern an dieser Stelle zu vermeiden. Begründung: Erfreulicherweise wurde diesen Sommer (wenn auch verspätet) die benannte Bahnunterführung für FußgängerInnen und RadfahrerInnen in den Niddapark wieder freigegeben. Leider wurden bislang nicht wieder die Spiegel an der Rampe, die in den Park führt, wieder reinstalliert. Hier bittet der Ortsbeirat um zügige Abhilfe. Die vielen FußgängerInnen mit und ohne Hund, JoggerInnen und FahrradfahrerInnen würde dies freuen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7072 2021 Die Vorlage OF 1266/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um die Worte "Der Magistrat wird gebeten, den Spiegel gegen Diebstahl zu sichern." ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2020, OF 1189/2 Betreff: Im Bereich Kirchplatz/Ginnheimer Straße: Tempo 30 mehr Geltung verschaffen (Blitzer oder Geschwindigkeitsmesser mit Smiley :-)) Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, am Kirchplatz Höhe Grempstraße in Richtung Ginnheimer Straße sowie Höhe Appelsgasse in Richtung Rödelheimer Straße eine Verkehrsmessung an verschiedenen Tagen und zu verschiedenen Tages- und Abendzeiten durchzuführen. Wobei die morgendliche und abendliche Rush-Hour wochentags nicht im Fokus der Verkehrsmessung stehen sollte. Dabei sind folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie häufig wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h überschritten? 2. Kann eine fest installierte Blitzanlage hilfreich sein, um Geschwindigkeitsübertretungen zu vermeiden? 3. Kann die Installation eines einfachen Geschwindigkeitsmessers (freundlicher Smiley, ärgerlicher Smiley) hilfreich sein, um Geschwindigkeitsübertretungen zu vermeiden? Der Ortsbeirat wäre bereit sich im Falle einer entsprechenden Einschätzung des Magistrats in einem angemessenen Umfang aus seinem Investitionsbudget an einem einfachen Geschwindigkeitsmesser (freundlicher Smiley, ärgerlicher Smiley) zu beteiligen. Begründung: Häufig beobachten Anwohner, dass am Kirchplatz von den PKW-Fahrern richtig "Gas gegeben" wird und die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wird. Dies ist vor allem bei geringen Verkehrsaufkommen (also nicht in der Rush-Hour) zu beobachten. Viele Familien mit Kindern wohnen im Quartier, so dass eine Verkehrsmessung im Ergebnis sinnvoll wäre, um den Beobachtungen der Anwohner nachzugehen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 27.12.2020, OF 1255/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 1189/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1189/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7067 2021 1. Die Vorlage OF 1189/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1255/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor nach den Worten "zu beteiligen." die Worte "Alles Weitere verbleibt beim Magistrat." eingefügt werden. Abstimmung: zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, 1 FDP, LINKE. und Piraten gegen BFF (= Ablehnung); 1 FDP (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.09.2020, OF 1170/2 Betreff: Zugeparkter Knöterichweg Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das verbostwidrige Parken im Knöterichweg und somit in einem Landschaftsschutzgebiet zu unterbinden. Begründung: Die mittels Verfügung vom 27.12.2018 angebrachte Beschilderung hat offensichtlich keine Wirkung. Des Weiteren wird auf die Begründung der Verfügung verwiesen und diese vollinhaltlich übernommen. Anlage (nicht öffentlich) Anlage (nicht öffentlich - ca. 196 KB) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2020, TO II, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6647 2020 Die Vorlage OF 1170/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 CDU und 2 SPD
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2020, OF 1159/2 Betreff: Fahrradbügel an der Kreuzung Grempstraße/Konrad-Broßwitz-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Gehwegfläche Ecke Grempstraße/Konrad-Broßwitz-Straße in Höhe des Glascontainers Fahrradbügel aufzustellen. Begründung: In unmittelbarer Nachbarschaft befinden sich Gastonomiebetriebe, die von einem Angebot an Fahrradabstellmöglichkeiten profitieren würden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2020, TO II, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6643 2020 Die Vorlage OF 1159/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 CDU und 2 SPD
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.08.2020, OF 1119/2 Betreff: Asphaltierung Grempstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob der Kopfsteinpflaster-Straßenbelag der Grempstraße durch Asphalt ersetzt werden kann. Im Falle eines positiven Prüfergebnisses wird um Umsetzung gebeten. Begründung: Zum einen haben Anwohner darauf hingewiesen, dass sie als Rollstuhlfahrer mit dem Kopfsteinpflaster schwieriger zurechtkommen, wenn die Bürgersteige zugestellt sind. Zum anderen wurden mit der Asphaltierung der Leipziger Straße auch gute Erfahrungen gemacht, dass sich z.B. der Aufwand für die Straßenreinigung reduziert hat. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2020, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6409 2020 Die Vorlage OF 1119/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Magistrat wird gebeten, mit Verweis auf die Stellungnahme vom 17.02.2020, ST 267, zu prüfen und zu berichten, ob der Kopfsteinpflasterstraßenbelag der Grempstraße durch hellen Asphalt ersetzt werden kann. Im Falle eines positiven Prüfergebnisses wird um Umsetzung und Abstimmung mit dem Ortsbeirat im Hinblick auf die Ausgestaltung der Detailplanung und zur Abstimmung weiterer Gestaltungsmaßnahmen (Gehwegnasen, Blumenkübel etc.) gebeten." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.07.2020, OF 1140/2 Betreff: Richtlinien zum geförderten Wohnen - weiterer Ankauf von Belegungsrechten? Vorgang: V 1316/19 OBR 2; M 125/19; M 126/19; ST 2018/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten: 1. Wie ist der Stand der bundesweit geführten "intensive(n) Debatte" über die Gestaltung von Mietverträgen nach Ablauf der Bindungsfristen im geförderten Wohnraum und welche Gesetzesinitiativen wurden nach Kenntnis des Magistrats bisher veranlasst? 2. In welchem Umfang konnte die Neufassung der Richtlinien zum Erwerb von Belegrechten (M 125/126/2019) bisher zur Steigerung des Erwerbs von Belegungsrechten im privaten Wohnungsbestand genutzt werden? 3. Welche Belegungsrechte konnten in den letzten Jahren im zuvor geförderten Wohnungsbestand im Ortsbezirk 2 erworben werden? 4. Wie ist der Stand der Verhandlungen mit den aktuellen Eigentümern der Wohnanlage Adalbertstraße/Leipziger Straße (Ablauf der Bindungsfrist Ende 2021)? Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats St 2018/2019 zum Abschluss von Staffelmietverträgen in den seit diesem Jahr aus der Bindung gefallenen Wohnungsbeständen in der Grempstraße wird auf die fehlenden Eingriffsmöglichkeiten bei der Gestaltung von Mietverträgen im zuvor geförderten Wohnungsbestand hingewiesen. Zugleich wird auf eine angeblich "intensive Debatte über die angerissenen wohnungspolitischen Fragestellungen" Bezug genommen. Über die Ergebnisse dieser Debatte würde der Ortsbeirat gern Näheres erfahren. Da entgegen der Vereinbarung, im Rahmen von Neubauvorhaben für einen 30 %igen Anteil geförderter Wohnungen zu sorgen, auch nach Angaben des Planungsdezernenten der Anteil an allen Formen "geförderter Mietwohnungen" im Jahr 2019 noch unter 10 % lag (259 geförderte Wohnungen bei einer Gesamtzahl von 3583 Neubauwohnungen), konzentriert sich der Magistrat zur Schaffung des dringend benötigten bezahlbaren Wohnraums auf den Erwerb von Belegungsrechten in Liegenschaften, die nach Rückzahlung der Wohnungsbaudarlehen nicht mehr der Bindung unterliegen. Im Hinblick auf die öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften - hier vor allem die städtische ABG - sind dabei durchaus Erfolge zu verzeichnen. Im Jahr 2017 waren 247 der insges. 292 neu gebundenen Wohnungen in ABG-Besitz. Dagegen ist die Aktion "Schlauvermieter", die Privateigentümer/innen zu Vereinbarungen bzgl. Belegrechten für die von ihnen vermieteten Wohnungen animieren soll, nur als Fehlschlag zu bezeichnen. 2018 wurden nach Tätigkeitsbericht des AfWs lediglich in sieben Fällen Belegungsrechte erworben. Auch bei finanzieller Förderung der Privateigentümer kann das AfW deren Renditeerwartungen angesichts der Situation auf dem Frankfurter Wohnungsmarkt offensichtlich nicht befriedigen. Die leicht modifizierten "weiteren Richtlinien" (s. M 125/2019 und M 126/2), die vor allem Vereinbarungen bzgl. kleinerer Mietwohnungen fördern sollen, werden daran nichts Entscheidendes verändern können. Es ist daher mehr als fraglich, ob die Aktion "Schlauvermieter" den erforderlichen finanziellen Aufwand rechtfertigen kann. Da nach Angaben des AfW bis zum Jahr 2023 zusätzlich mindestens 4400 geförderte Wohnungen - vor allem bedingt durch die vorzeitige Rückzahlung von Darlehen, was die ohnehin geringe Bindungsfrist noch verkürzt - aus der Belegungsbindung fallen werden, können die Ergebnisse der derzeitigen Wohnungsbaupolitik nicht überzeugen. Als Standort (überwiegend früher) geförderten Wohnraums ist auch Bockenheim von dieser Entwicklung massiv betroffen. Hier laufen Ende 2021 u.a. Belegungsbindungen für die mehrfach verkaufte Wohnanlage Adalbert-/Leipzigerstraße aus. Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.06.2019, V 1316 Vortrag des Magistrats vom 23.08.2019, M 125 Vortrag des Magistrats vom 23.08.2019, M 126 Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2019, ST 2018 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2020, TO II, TOP 31 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1741 2020 Die Vorlage OF 1140/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Parteien: GRÜNE, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2019, OF 962/2 Betreff: Eintrag der für die städtebauliche Entwicklung des Dorfes und der Stadt Bockenheim wichtigen Bauten in die Denkmalliste des Landes Hessen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, sich dafür einzusetzen, das folgende für die städtebauliche und historische Entwicklung des Dorfes und der Stadt Bockenheim wichtige Gebäude in die Denkmalliste des Landes Hessen eingetragen werden: Gr. Seestr. 53 1858·1862: Heinr. Müller; 1882.85: Gg. Müller, Uhrmacher. 1904: Geschwister Müller; 1927·1935: F. M. Wiesbaden, Landesbankbeamter Gr. Seestr. 55 Erb. 1849; 1858·1862: Joh. Ph. Leppert, Stadtkämmerer (= Polizeibureau 1863, 1. Feb.); 1882: Christ. Gümpel, Kutscher; 1904: M. Gümpel, Privat. (Wiesbaden); 1927 . 1935: A. Mayer, Automobil-Vermietung Gr. Seestr. 57 Erb. etwa 1847: Anton Derlam?, dann Ph. Fried. Hedderich, 1862 an Stadtkämmerer Schäfer, †1884, sein Schwiegersohn Adam Schneider, Lehrer, 1904: J. Emmerich, Bürstenmacher; 1927·1935: O. Jung (St. Wendel) Landgr. Str 16 Erbaut um 1845; J. Hch. Hett u. Frau, auch noch 1862; 1882·1885: Major a. D. Duncker. 1904: Franz Reisinger, Malermeister; 1927·1935: Reisinger Erben. Landgr. Str 18 Erbaut 1840; 1854: Johann Schulheiß, Schlosser aus Gelnhausen; 1882: Schultheiß Erben; 1904: Franz Reisinger, Malermeister; 1927: dessen Erben; 1935: Bocken-heimer Volksbank Landgr. Str 24 Erb. wie [317]; 1848: Kaspar Knorr aus Munzingen (Württemb.), der Justina Cleb heiratete 1882·1885; 1904: Peter Knorr; 1927: Frau Knorr Wwe + Erben; 1935: F. Knorr, Ldgr. Str. 26 Erbaut 1848; Konrad Reibeling 1862; 1882·1904: M. R. Privatiere; 1927·1935: G. Menz, Eisenb.-Sekret. a. D. Ldgr. Str. 28 Erbaut 1849; Gg. Wetzel + Frau u. Tochter 1862; 1882: Salomon Müller; 1904·1927: Adolf Gutenstein, Viehhandlung; 1935: Dr. F. Gutenstein, Rechtsanwalt u. M. Gutenstein, Kaufmann. Leipz. Str. 79 Erbaut etwa 1810. Margaretha Buchenauer (Mündel) besitzt von 1821-1834 ihre 35 Rth; 1862 ist Franz Spahn Besitzer. 1872·1882: Peter Schmitz (∞ mit einer geb. Spahn). 1885: Letztere; 1904·1927: Heinr. Schmitz, ihr Sohn †1932; 1935: Emil Goll, sein Schwager †1939. Leipz. Str. 59 Erbaut 1827. Eigentümer Gg. Bender 1842, der 1857 eine Wirtschaft anlegte "Adler", die J. Feix führte (1868 noch). Gg. Bender verkaufte Haus 16 Rth, Garten 1 V. u. 29 Rth Wirtsgarten 1 V. 21 Rth. u. Kegelbahn 8,8 Rth, also nahezu 1 Morgen am 15. Mai 1872 an Fr. Klenk. 1882·1885 waren Gebrüder Philippi Besitzer (seit 30. Okt. 1872), die eine Klavierfabrik darin betrieben. Diese erwarb F. Schaaf (1904); die in die "Baldur"-Pianofortefabrik A.G. überging (1927); 1935 ist Eigentümerin die Deutsch-Schweitzerische Verwaltungsbank Leipz. Str. 57 1862 noch Bauplatz des Georg Bender, der in den 70er Jahren ein Haus errichten ließ. 1872·1882: G. Bender, Steinbruchbesitzer; 1885: derselbe (Rentner). 1904: Peter Bender, Privatmann, früher Kaufmann 1927 (Nr. 57) K. Hentschel, Straßenbau; ebenso 1935 Leipz. Str. 39 Erbaut um 1830; erstbekannter Besitzer Phil. Ferdinand Hedderich; 1862 Karl Hofmanns Erben, modo 1871 Phil. Ferd. Hedderich Wb. 1872; 1882·1883 Hahn (Fft.) 1904 B. Hahn, Privatiere; 1927 3 Geschwister Bock, Privatieren. 1935 dieselben 3 Frl. Leipziger Str. 35 Erbaut etwa 1824 von Rein & Bender, kam 1828 24. Mai an J. Christoph Wilke (für 4200 fl), der eine Wirtschaft anfing. Er starb 1869, 71 jährig. Sein ganzer Grundbesitz betrug 1831-1834 2 Viertel 5 Ruthen. Nachfolger im Besitz waren 1872: Rößel, Bautechniker; A. Filsinger?, 1882·1885 Gebr. Schmidt, Kolonial-u. Farbwarenhandlung; 1904·1927 J. Gies; 1935 s. Erben. Leipz. Str. 33 Erbaut etwa 1824 durch Peter Rein u. Dav. Bender, es kam schon früh an Spenglermeister Christian Schwenk, der 1872 (82 jährig) starb; es folgte im Besitz: 1882 Julius Müller, Cigarrenhändler; 1885 Jakob Berlyn, Landesproduktenhändler; 1904-1935 R. Schwab, Photograph. Leipz. Str. 31 Erbaut 1826 durch Rein & Bender. Die Bäckerei darin betrieb 1853 Joh. Matth. Edelmann bis 1880, seine Wwe bis 1896; dann erwarb sie Georg Bopp; von diesem kam sie 1908 an Alexander Stößel, der 1926 9/5 starb. Jetzige Eigentümer Stößel Erben (Frau Kathinka geb. Schudt u. Tochter Gertraude Leipz. Str. 22 Erbaut 1835; der Bauplatz gehörte 1825: Philipp Passavant; 1826: Uhrmacher Bingenheimer u. Chirurg Gottfried Bender; das neue Haus dann Eduard Engelhard; 1862·1871 dem Uhrmacher und Stadtrat Christian Friedr. Heinrich Mäcker; 1882 Jakob Pütz, Kontroleur; 1885 wieder Mäcker (wohl Nachkomme des Obigen); 1904 Photograph Carl Abel (†__); dann dessen Sohn; 1927 C. Bender, Bäcker; ebenso 1935 Leipz. Str. 24 Erbaut etwa 1823; erst genannt Herr von Baumbach; dann Meurer, Messer, dem 26. Okt. 1825 das Anwesen versteigert wurde; 30.3.1831: Stadtschreiber W. Knöll an den resigierten{?} Gg. Friedr. Barth von Wiesenbronn (Bayern). 2 Hypothek hat Peter Forell der es wohl gebaut hatte. (Neben Forell u. Hch. Fröhlich); vor und nach 1862 Gg. Matth. Zinnecker (1871); dessen Wwe 1882 u. 1885. 1904 F. A. Schauber, Privatmann; 1927·1935: C. Bender, Bäckermeister; 1940: Geishecker, Bäckermstr.? Leipz. Str. 26 Erbaut etwa 1838; der Bauplatz gehörte 1830 Hch. Fröhlich; es folgte Friedr. August Friedrich; 1848 hatte J. P. L. See den Verlag des "Bürgerblatt für Bockenheim" hier; vor und nach 1862: Franz Zimmermann Wwe (1871); 1882·1885 Konditor Karl Ludwig Paulizky; 1904: Philipp Bender, Privatier; 1927 A. Goldberg, Kaffeehaus, 1935 dessen Sohn C. Bender, Bäcker-meister Leipz. Str. 32 Erbaut 1822 durch Simon Heußler, kommt gleich an Schneider Fröhlich; 1827 erwarben die Gebr. Heß [181] u. [180]; hier wohnt Abraham Herz Heß u. besitzt es noch 1862·1871 u. 1882 (jetzt Privatier) den Pferdehandel treibt 1882 Meyer Heß; 1885: Meyer Heß; 1904 Sohn Strauß; 1927·1935 Ludwig Strauß, Kaufmann. Leipz. Str. 34 Siehe auch Nr. [181]; hier wohnt Joseph Herz Heß, auch 1862·1871 noch; 1882 Abraham Heß und Hermann Heß; 1885 Abraham Heß u. Hermann Heß' Wwe; 1927·1935: Heß Erben. Leipz. Str. 36 Die für die Industriel Entwicklung von Bockenheim wichtigen Fabrikgebäude im Hinterhof der Leipziger Strasse 36 sollen unter Denkmalschutz gestellt werden Der Neubau wurde wahrscheinlich im Jahr 1904 erstellt; 1927 Veifa-Werke A.G.; 1935 Siemens-Reiniger Werke Bei den Fabrikgebäuden handelt es sich um einer der Letzten erhaltenen Fabrikgebäude im Kern Bockenheims Leipz. Str. 72(Ecke Juliusstr.) Erbaut etwa 1848; der schräg auf die Straße stoßende Bauplatz gehörte Albrecht Bollbach. 1872 bekam er vom Präfekten Freiherr v.d. Tann die Zusicherung der Unterstützung betr. später notwendig werdende Konsolitation; das Haus gehörte zuerst David Bender; 1858·1862 Seligmann Kahn. 1865 erwarb es Jean Frischmann aus Ginnheim, der einen Holzhandel hierin u. gegenüber (Bauplatz K. L. Barthel S. 180) bis etwa ___ betrieb. Seit 1926? Karl Weil, Uhrmacher. 1904: Petri, Uhrmacher Grempstr. 26 Nr. [166], erbaut 1818/19. Besitzer war Heinrich Noé bis nach 1840; seine Witwe Maria, geb. Schuld hatte Barbier Kaspar Schmidt geheiratet (†1851); sie starb 17. Febr. 1865; die Erben verkauften das Haus 1. Dez. 1869 an Levi Höxter, Fruchthändler aus Zmesten. Seine Erben verkauften es an R. Roth, Stanzmesserfabrikant (1923, 1927, 1935). Grempstr. 24 Sie wurde erbaut 1799, vielleicht durch Krämer Anton Stötzer; 1812 ist sie sicher in seinem Besitz*. Seine Tochter Auguste heiratete Ökonom Franz Jakob Huppert, dessen Wirtschaft "Zur Walhalla" seit 1824 besteht u. während der Arbeiterbewegung von 1848 viel genannt wird. Er stirbt 1862, 20. Mai. An Ackerland besaß er 241/4 Mg. Es folgt ihm Peter Schulz. Nach 1870 verkauft dessen Witwe die gesamte Liegenschaft (Wohnhaus 1 V. 18,5 Rth, Hof u. Garten 11/4 V. 16,88 Rth) an Carl Theodor Heygen bis 1914. Dessen Wwe vergantet die Wirtschaft an Meyer, Löbig 1894, Renz, dann erfolgt der Abbruch. Neubau Grempstr. 24a: H. Platt, 1935 : Platt Erben. Grempstr. 24: Dr. Reichmann (Bozen) 19__. 1935: Th. Hense. Grempstr.20 u. 22. Der andere Schönhofsacker von 1 Viertel 1 Rth u. 6 Quadratfuß wurde 1784 an Zimmermann Asmus Reges verkauft, der dann eine Hofreite anlegte, die er wohl gleich an Johannes Schappel II. am 1. Juli 1808 an Chirurgus Ludwig Blum (Haus, Hofraum, Stall, Garten) für 2350 fl verkauft hatte, aber 2. März 1809 für 1605 fl wieder zurück kaufen mußte. Nachfolgerin wird die Witwe des Lehrers Andreas Müller (†1808) im selben Jahre für 1605 fl. 1835 ist die Liegenschaft bei Hartmann Müller (Bürger seit 1826), der 1847 schon tot ist. Nach dem Tode seiner Witwe 1854 kommt ein Teilungsvertrag zustande. Das Haus kommt an Zacharias Müller, dann (1864) an Peter Schwager. Es erfolgt der Umbau der Scheuer zu einem Wohnhaus; (das alte Haus wird abgebrochen.) es wird Eckhaus der etwa 1885 angefangenen Karlstraße, die 1897 den Namen Werderstraße bekam. Eigentümer seit 1866: Heinrich Schwager; seine Witwe starb 1937; jetzt Hch. Schwager Erben, denen auch der 1900 errichtete Neubau gehört. Grempstr. 15 kam um 1842·1845 in Andreas Weil's Besitz, 1857·1862· 1882: dessen Wwe, 1885·1904: Philipp Auth (†1906); 1927: Heinr. Auth; 1931: Auth Erben Grempstr. 17 Der Bauplatz, ein Garten, gehörte 1767 Johann Bender. Gebaut wurden beide Häuser etwa 1790 und gehörten 1828 dem Zimmermann Simon Heußler*,✴1835. 1839 Heußlers Erben, 1841-1856 gehörte [1091/2] dem Wundarzt Ignaz Ries; 1862 Hch. Adolf Sünder, 1882/85 dessen Erben. 1904 aber schon dem Besitzer von [109]: Philipp Auth, Zimmermeister; 1927: Heinrich Auth; 1935: E. Bender, Baugeschäft (Hauptgüterbahnhof). *Simon Heußler erwarb 15. Apr. 1828 von Friedr. Harth [99] 161/4 Rth von dessen Garten. S. Seite 166. Grempstr. 19 Erbaut 1736, wie am Torposten zu sehen ist, siehe auch Plan S. 53. Die Liegenschaft war 3 Viertel 4 Rth groß und gehörte bis 1783 Peter Christian Bügler. Von 3 Brüdern (Söhne) (Nikolaus, Zehntendeputierter 1824, Konrad (Soldat) 1804 u. Hieronymus) war wohl Hieronymus 1770, der 1792 schon tot ist, da seine Wwe für 1 Mg. Wiesen Maulwurfgeld bezahlt, der weitere Besitzer, da seine Tochter Mar. Helene 1798 den Jakob Philipp Reges (Sohn des Asmus R.) heiratet, der der folgende Besitzer wird. 1844 gehen ab 2 mal 35 Ruthen an Adam Görbert, der 1862 noch lebt. Vor 1873 war Georg Ezechiel Besier mit 29 Rth Hofraum und 24, 6 Rth Garten eingetragen. Am 3. Sept. 1873 wurde Fuhrunternehmer Jakob Schudt Eigentümer; nach seinem Tode (1887) die Wwe Katharina, dann sein Sohn Heinrich Schudt bis 1933†. Die Witwe desselben führt das Speditionsgeschäft (Toni Schudt geb. Heuralte Hofreite, 1480 schon erwähnt im Weißfrauen-Hauptbuch: "ist ein Born in dem Hof bei der Stiegel, gibt Sinthrums Henn 10ß Zinß; später: Cles Anthen - Henns Sohn." [Siehe Plan S. 53]. Später ist die Brauerei "zum Löwen", am Schlag gelegen, darin, "beim Löwenbrunnen", auch "Weißer Löwe" und "Herberge zum Löwen" genannt. Ob Jakob Schleicher, Bierbrauer, schon darin 1596 gewohnt hat? Erst Niklas Gruy ist sicher Inhaber 1603·1606; ebenso 1638 Paul Appel bis 1661. 1699 erscheint der "Weiße Löwe" mit Joh. Heinrich Berlitz für kurze Zeit, 1705 - 1711 ist Joh. David Emrich Bierbrauer darin, dann 1716,1717 Konr. Menger, dann mit Nikolaus Verlohrn, 1738 seine Witwe. (oder Konrad Storck) Die Brauerei scheint dann eingegangen zu sein, da Johann Bernhard Bender 1732 die halbe Liegenschaft (1 Viertel 182⁄3 Rth groß) "Haus mit Brauhaus" für 380 fl an die lutherische Gemeinde dahier zu einem Bet- und Schulhaus verkauft. Dieses hat heute noch im Dachgebälk einige Reste vom ehemaligen Glockenturm. Es wird am 25. November 1789 an Abraham Baer (auch Abraham Koppel genannt) für 1850 fl weitergegeben, als die Gemeinde das franz.-reformierte Kirchlein in der Rödelheimer Straße erwarben. Dessen Kinder teilen die bereits ___ ganz erworbene Hofreite. 1825·1828 hat Joseph Baer [41] behalten. Daniel Lazarus Baer gibt an seinen Bruder Salomon Lazarus B. von [411/2] 31,11 Rth ab, d. i. 1/2 von einem einstöckigen Vorderhaus, Hinterhaus, Hof, Seitenbau und Garten für 1250 fl. In [41] wohnt 1856 schon Johannes Weil. 1862 und später; 1882/85: Weils Erben: Katharina Bachmann geb. Weil †1904, da es Küfer August Naumann erkauft. 1935: P. Naumann, Wwe. ygen) weiter. Grempstr. 21 Ehe diese Liegenschaft an Abraham Baer (s.o.) kam, besaß sie 1789·1794 der Wagner Joh. Schöffer (Schäfer), wie der jetzt erst verschwundene Grenzstein I.S. 1789 bewies. darauf folgte Abraham Baer; 1825 Daniel Lazarus Baer an seinen Bruder Salomon Lazarus 31,11 Rth (w.v.). 1862 ist Heinrich Ott Besitzer und später noch;1882/85 dagegen Wwe Kath. Schulz, geb. Balck; 1901 Heinrich Fischer, Bauunternehmer, der den Neubau bewerkstelligt hat. 1927: H. Hecht, Kaufmann u. Frau B. May (Ölhandel). 1935: J. Stetter, Metzger wies. darauf folgte Abraham Baer; 1825 Daniel Lazarus Baer an seinen Bruder Salomon Lazarus 31,11 Rth (w.v.). 1862 ist Heinrich Ott Besitzer und später noch;1882/85 dagegen Wwe Kath. Schulz, geb. Balck; 1901 Heinrich Fischer, Bauunternehmer, der den Neubau bewerkstelligt hat. 1927: H. Hecht, Kaufmann u. Frau B. May (Ölhandel). 1935: J. Stetter, Metzger. [140] und [42] waren 1684 noch Zierholds Garten (Weißfrauengut). Luitgar (Lutgerus) Horn, der 1724 hier im Dorf einzog, hatte 1738 schon das Haus [42] in Besitz; 1746 seine Witwe. Am 7. Februar 1746 gaben Horns Kinder (Görg Koch und Frau geb. Horn) die Liegenschaft an Anna Horn für 623 fl; 1749 verkaufte diese dieselbe an Gnädige Herrschaft zu einem Försterhaus (An Förstern bzw. Forsthäusern wurden genannt Hennig 1747, Zorbach 1761·1763, Lentulus 1802, 1825 schon in Bergen) Das Haus kam dann in Privathände: 1825 Peter Rein; 1835 F. W. Lindheimer Wwe; 1849 Peter Rein wieder, der die Liegenschaft "zum Adler" an Wirt Georg Bender verkaufte; dieser sie - 1 Viertel 26 Rth haltend - weiter an Peter Schulz am 28. Januar 1857; (1862·1864; † vor 1876) 1882/85 seine Witwe; 1904: M. Meyer, Metzgermstr. Börsenplatz 5; K. L. Buchwald 1927·1940. Grempstraße 25 Das Haus [140] ist der Nummer nach etwa 1810 erbaut vielleicht durch Jakob Rein (Zunftmeister.); kam in den Besitz des Handelsmanns Burnitz (Fft), der es - 1 Viertel 182⁄3 Ruthen groß - für 3800 fl im Jahre 1825 an Schreinermeister Philipp Ettling weitergibt. 1857 ist Hermann Eppstein Eigentümer, der es 1861 (Hofraum, Stall u. Garten) an Spezereihändler Ferdinand Röbig weiter verkauft. 1882/85: derselbe noch in Besitz; 1904: sein Schwiegersohn Ludwig Bender, Weißbindermeister. 1927: W. Bender's Wwe; 1935: W. Benders Erben. Jetzt steht an des alten Hauses Stelle ein Neubau Begründung: Bei den Gebäuden handelt es sich um die letzten städtebaulich-historisch wichtigen Gebäude aus der Entwicklung des Dorfes und der Stadt Bockenheim im 19. Jahrhundert und früher. Diese historisch wichtigen Gebäude sollten unter besonderen Schutz gestellt werden. Dies gilt insbesondere, da sich durch den Abriss des im Jahr 1828 erbauten Gebäudes Leipziger Straße 68 und die geplante Aufstockung des Backhauses in der Friesengasse 13 gezeigt hat, dass die bestehende städtebauliche Erhaltungs-satzung für die historisch wichtigen Gebäude keinen ausreichenden Schutz bietet. Bei der Aufzählung handelt es sich um eine Abschrift der Häuserchronik des Dorfes und der Stadt Bockenheim von Heinrich Ludwig, 1941 Das Manuskript übertragen hat Herrmann Ludwig im Jahre 2008. Zahlen und Namen, die nach dem Baualter angegeben werden, beziehen sich auf die Jahre der jeweiligen Eigentumsübergänge und die Namen der neuen Eigentümer. Im Nachhinein stellt sich uns die Frage, warum historisch wichtigen 200jährigen Gebäuden der Status denkmalgeschützt verweigert wird, während - wie aktuell geschehen - der 40 Jahre alte Fernsehturm "Ginnheimer Spargel" unter Denkmalschutz gestellt wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2019, TO I, TOP 18 Vor Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 962/2 dahin gehend ab, dass die Vorlage als Anregung an den Magistrat beschlossen werden soll. Beschluss: Die Vorlage OF 962/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 3 SPD, FDP und Piraten gegen 2 GRÜNE, LINKE. und BFF (= Annahme); 1 SPD und 1 GRÜNE (= Enthaltung) 1 GRÜNE nimmt nicht an der Abstimmung teil
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.10.2019, OF 934/2 Betreff: Grempstraße: Fahrbahnbelag zwischen Leipziger Straße und Ginnheimer Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: Ob der Fahrbahnbelag der Grempstraße zwischen Leipziger- und Ginnheimer Straße in absehbarer Zeit gegen einen hellen Asphaltbelag ausgetauscht werden kann. Zu prüfen wäre auch, ob Geschwindigkeit mindernde Elemente eingebracht werden könnten. Begründung: Der aus Kopfsteinpflaster bestehende Fahrbahnbelag weist an vielen Stellen im Abschnitt zwischen Leipziger- und Ginnheimer Straße erhebliche Schäden auf. Es fehlen teils Steine und es sind etliche Absenkungen der Fahrbahn erkennbar. Ein Austausch des Fahrbahnbelags mit hellem Asphalt würde die Wärmespeicherung vermindern und den Geräuschpegel für die Anwohner senken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1458 2019 Die Vorlage OF 934/2 wird mit den Maßgaben beschlossen, dass im Antragstenor das Wort "hellen" und in der Begründung das Wort "hellem" ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, 1 LINKE., BFF und Piraten gegen 1 LINKE. (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2019, OF 830/2 Betreff: "Urban Gardening-Projekt Appelsgasse" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird bzgl. der hinter Appelsgasse, Friesengasse und Grempstraße liegenden Grünfläche gebeten zu prüfen und zu berichten, ob unter dem existierenden Gemäuer/ Dach 1. 1-2 Mülleimer aufgestellt und von der FES geleert werden können; 2. eine Sitzbank installiert werden kann. Begründung: Bitte der Projektgruppe, die darauf hinweist, dass das Urban Gardening-Projekt regelmäßig sehr vermüllt aufgefunden wird, und die Projektgruppe mehrmals die Woche damit beschäftigt ist, Müll und Scherben aufzusammeln. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Piraten Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO II, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1330 2019 Die Vorlage OF 830/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, Piraten
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2019, OF 807/2 Betreff: Tempo-30-Schild in der Grempstraße Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass am Anfang der Grempstraße, von der Leipziger Straße aus kommend, ein Tempo 30 Schild aufgestellt wird. Begründung: Besagtes Schild fehlt. Daher ergibt sich in der Straße das Problem, dass die wenigsten Autofahrer*innen hier 30 km/h fahren. Das ist für Fahrradfahrer und Kinder sehr gefährlich. Durch das Kopfsteinpflaster sind Anwohner*innen zudem einer recht hohen Lärmbelästigung (gerade nachts) ausgesetzt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 13.05.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 807/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 3 SPD, FDP und Piraten gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme) bei Enthaltung 1 SPD
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.04.2019, OF 792/2 Betreff: Staffelmietverträge im geförderten Wohnungsbau! Wie reagiert der Magistrat? Vorgang: B 235/18; V 979/18 OBR 2 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten Nach Zurückweisung des Magistratsberichts B 235/2018 durch den OBR 2 ist die Vorlage OF 640/2 nach nunmehr acht Monaten weiterhin unbeantwortet. Dies ist vor allem im Hinblick auf die Brisanz der Vorgänge in den noch bis Ende des Jahres gebundenen Wohnungsbeständen in der Grempstraße 9 und 11 in Bocken-heim nicht nachvollziehbar. Die Vermieterin hat im letzten Jahr mit den ihr vom Amt für Wohnungswesen zugewiesenen Bewerber/innen Staffelmietverträge abgeschlossen, die Mietpreissteigerungen nach Ende der Preis- und Belegungsbindung in Höhe von ca. 60 % beinhalten. Eine solche Praxis ist nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 03.12.2003 (VIII ZR 157/03) offenbar mit geltendem Recht vereinbar, so dass die Gefahr besteht, dass weitere Vermieter die bestehende Regelungslücke nutzen, um nach Auslaufen der Bindungen die Mieten weit über die bestehenden Kappungsgrenzen hinaus zu erhöhen. Für die betroffenen Bürger/innen, aber auch die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und der Ortsbeiräte ist die zügige Beantwortung folgender Fragen daher von besonderem Interesse. 1. Wird der Magistrat in Anbetracht der Rechtslage in Zukunft die Möglichkeit nutzen, im Rahmen der für den geförderten Wohnungsbau geltenden Richtlinien den Abschluss von Staffelmietverträgen nach § 557 a BGB explizit auszuschließen? 2. Welche weiteren rechtlichen Maßnahmen kommen nach Ansicht des Magistrats zum Schutz der Mieter/innen bzw. Bewerber/innen und zur Sicherung des geringen noch zur Verfügung stehenden preiswerten Wohnungsbestandes in Betracht? Gibt es entsprechende Initiativen im Deutschen Städtetag? 3. Das zuständige Jobcenter hat die mit den Wohnungsbewerber/innen geschlossenen Vereinbarungen nicht anerkannt und damit die Anmietung der fraglichen Wohnungen verhindert. Gibt es wirksame Abstimmungen zwischen dem Amt für Wohnungswesen und dem Jobcenter, wie in derartigen strittigen Fragen zu verfahren ist, um die Einheitlichkeit des Verwaltungshandelns zu gewährleisten? Begründung: Die Entscheidung des BGH ist selbst in Fachkreisen wenig bekannt, so dass die Mieter/innen im bisher preisgebundenen Wohnraum berechtigte Ängste bzgl. der zu erwartenden Mietpreisentwicklung haben. Im Übrigen befindet sich die Stadt Frankfurt seit Jahren mit der Vermieterin der geförderten Wohnungen in der Grempstraße in Rechtsstreitigkeiten, über deren Verlauf und Ausgang der Ortsbeirat 2 gern zeitnah informiert werden würde. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.08.2018, B 235 Auskunftsersuchen vom 10.09.2018, V 979 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 13.05.2019, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 792/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1316 2019 Die Vorlage OF 792/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Absatz des Antragstenors in die Begründung überstellt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2018, OF 640/2 Betreff: Vermietung unter Ausschluss des Amts für Wohnungswesen? Umgang mit dem öffentlich geförderten Wohnungsbestand in der Grempstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistratsbericht B 235/2018 wird zurückgewiesen. Unter Berücksichtigung des Tätigkeitsberichts des Amts für Wohnungswesen für 2016 wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Wie stellt das Amt für Wohnungswesen sicher, dass mit öffentlichen Mitteln geförderter Wohnraum nur an den berechtigten Personenkreis vermietet wird? 2. In den o.g. Liegenschaften, die noch bis zum 31.12.2019 der Preisbindung unterliegen, ist es nach Aussage von Mitbewohner/innen zu monatelangen Leerständen gekommen, da der Vermieter offenbar die Vermietung an registrierte Wohnungssuchende umgehen bzw. vertraglich eine um ca. 60 % erhöhte Miete nach Ende der Preisbindung durchsetzen wollte ( nachweislich der Mietangebote auf Immobilien-Plattformen). Wurden diese Verstöße im Rahmen der "allgemeinen Belegkontrolle" vom AfW wahrgenommen? 3. Auch im Hinblick auf weitere Ordnungswidrigkeiten wie deutlich überhöhte Mietforderungen im geförderten Bestand wurde laut Tätigkeitsbericht des AfW von 2016 (S. 44) ein Bußgeldbescheid in Höhe eines fünfstelligen Betrags verhängt, de rzum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Berichts noch nicht rechtskräftig war. Das Verfahren sollte mittlerweile abgeschlossen sein. Wir bitten um Auskunft über das Ergebnis und die Umsetzung des Urteils. 4. Welche rechtlichen und/oder administrativen Regelungen wären erforderlich, um dem AfW eine wirksame Kontrolle derartiger Verstöße gegen das Hess. Wohnungsbindungsgesetz zu ermöglichen? Begründung: Der Magistratsbericht 235/2018 geht in keiner Weise auf die vom OBR 2 in der OA 232/2018 gestellten Fragen ein, sondern verweist lediglich auf die bestehenden Rechtsgrundlagen, die hier offensichtlich mehrfach und über Jahre hinweg verletzt wurden. Die Vorkommnisse im betroffenen Wohnungsbestand sind jedoch sogar im Tätigkeitsbericht des AfW für 2016 (nicht mehr im Netz!) dokumentiert und werden durch zahlreiche Hinweise von Mieter/innen und Mietinteressent/innen bestätigt, die bei Anmietung einer öffentlich geförderten Wohnung berechtigtes Vertrauen auf das rechtskonforme Verhalten des Vermieters haben müssen. Insofern ist der Inhalt des nach immerhin fünfmonatiger Bearbeitungsdauer veröffentlichten Magistratsberichts nur als Provokation zu bewerten. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 06.08.2018, B 235 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 2 am 10.09.2018, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 979 2018 1. Die Vorlage B 235 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 640/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung SPD zu 2. Annahme bei Enthaltung SPD
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.07.2018, OF 608/2 Betreff: Tiefgarage Grempstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Gibt es seitens der Parkhaus Betriebsgesellschaft mbH (PBG) Planungen, die Tiefgarage in der Bockenheimer Grempstraße in absehbarer Zeit in einen zeitgemäßen, sicheren und sauberen Zustand zu versetzten? Begründung: Besagte Tiefgarage befindet sich ein einem absolut unwürdigen und desolaten Zustand. Sowohl im Bereich der Parkflächen als auch der Treppenhäuser ist nicht ausreichende Helligkeit vorhanden, das Treppenhaus ist dauerverschmutzt und überrascht den Besucher mit besonderen Düften. Mit Mitteln des Ortsbeirates wurden Wegweiser unter anderem zu dieser Tiefgarage aufgestellt, um Parkplatzsuchenden möglichst schnell den Weg zu weisen. In dieser Tiefgarage möchte man allerdings nicht einmal ein Auto abstellen, geschweige denn selbst auch nur eine Minute verbringen. Die PBG zeigt an anderen Standorten wie schön Parken sein kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 13.08.2018, TO II, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 957 2018 Die Vorlage OF 608/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2018, OF 598/2 Betreff: Verkehrssicherheit in der Grempstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie die Verkehrssicherheit in der Grempstraße verbessert werden kann, in der es vielfach zu Geschwindigkeitsüberschreitungen durch Autos kommt, die auf der geraden Strecke stark beschleunigen. Dabei ist die Möglichkeit der Errichtung von Bodenwellen vor und nach der Einmündung Grempstraße/Konrad-Broßwitz-Straße zu berücksichtigen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 11.06.2018, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3333 2018 Die Vorlage OF 598/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.03.2018, OF 533/2 Betreff: Urban Gardening-Projekt "Grünfläche Appelsgasse, Friesengasse und Grempstraße" Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Ortsbeirat 2 stimmt dem geplanten Urban Gardening-Projekt auf der Grünfläche im Hinterhof von Appelsgasse, Friesengasse und Grempstraße zu. 2. Zur anteiligen Co-Finanzierung des o.g. Urban Gardening-Projekts stellt der Ortsbeirat 2 dem Grünflächenamt aus seinem Budget einen Betrag i.H.v. XXXX,- EUR zur Verfügung. Begründung: Gutes Projekt. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Piraten Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 16.04.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 533/2 wurde zurückgezogen.
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, Piraten
S A C H S T A N D : Anregung vom 12.03.2018, OA 232 entstanden aus Vorlage: OF 520/2 vom 28.02.2018 Betreff: Leerstand von gefördertem Wohnraum - Beispiel Grempstraße 1. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die nachfolgenden Fragen zu beantworten: a) Wie hoch ist der Leerstand bei geförderten Wohnungen in Frankfurt am Main insgesamt sowie in den einzelnen Stadtteilen (jeweils in Prozent vom Gesamtbestand und in absoluter Wohnungsanzahl)? b) Wie hoch ist der Leerstand bei geförderten Wohnungen, die innerhalb der nächsten 24 Monate aus der Sozialbindung fallen, in Frankfurt am Main insgesamt sowie in den einzelnen Stadtteilen (jeweils in Prozent vom Gesamtbestand und in absoluter Wohnungsanzahl)? c) Wie bewertet der Magistrat die Ergebnisse zu den oben genannten Fragen 1.a) und 1.b)? Die Bewertung soll gegebenenfalls auch eine Einschätzung enthalten, welche rechtlichen Maßnahmen von Bund oder Land Hessen bzw. welche Verwaltungsmaßnahmen der Stadt Frankfurt am Main die eventuell festgestellten Mängel beseitigen könnten. 2. Die Stadtverordnetenversammlung wird darüber hinaus gebeten, die konkrete Situation der gebundenen Wohnungsbestände privater Vermieter in der Grempstraße im zuständigen Ausschuss (gegebenenfalls nicht öffentlich) zu behandeln. Begründung: Öffentliches Interesse. Beispielsweise läuft in der Grempstraße 9 die Sozialbindung der Wohnungen angabegemäß zum 31.12.2019 aus, die Wohnungen werden aber bereits heute nicht mehr an Interessenten vermietet. Daher stehen bereits seit Monaten vier Wohnungen leer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.08.2018, B 235 Auskunftsersuchen vom 10.09.2018, V 979 Antrag vom 08.03.2019, OF 767/2 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 21.03.2018 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.04.2018, TO I, TOP 85 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 232 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 21. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.04.2018, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 232 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.04.2018, TO II, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage OA 232 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2648, 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.04.2018 Aktenzeichen: 64 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2018, OF 520/2 Betreff: Leerstand von gefördertem Wohnraum - Beispiel Grempstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die nachfolgenden Fragen zu prüfen und zu berichten: Wie hoch ist der Leerstand bei geförderten Wohnungen in Frankfurt am Main insgesamt sowie in den einzelnen Stadtteilen? (jeweils in Prozent vom Gesamtbestand und in absoluter Wohnungsanzahl) Wie hoch ist der Leerstand bei geförderten Wohnungen, die innerhalb der nächsten 24 Monate aus der Sozialbindung fallen, in Frankfurt am Main insgesamt sowie in den einzelnen Stadtteilen? (jeweils in Prozent vom Gesamtbestand und in absoluter Wohnungsanzahl) Wie bewertet der Magistrat die Ergebnisse zu den o.g. Fragen 1.1. und 1.2? Die Bewertung soll ggf. auch eine Einschätzung enthalten, welche rechtlichen Maßnahmen von Bund oder Land Hessen bzw. welche Verwaltungsmaßnahmen der Stadt Frankfurt am Main die evtl. festgestellten Mängel beseitigen könnten. Die Stadtverordnetenversammlung wird weiterhin gebeten, die konkrete Situation der gebundenen Wohnungsbestände privater Vermieter in der Grempstraße im zuständigen Ausschuss (ggf. nicht-öffentlich) zu behandeln. Begründung: Öffentliches Interesse. Beispielsweise läuft in der Grempstraße 9 die Sozialbindung der Wohnungen angabegemäß zum 31.12.2019 aus, die Wohnungen werden aber bereits heute nicht mehr an Interessenten vermietet. Daher stehen bereits seit Monaten 4 Wohnungen leer. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Piraten Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 12.03.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung OA 232 2018 Die Vorlage OF 520/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, Piraten
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2018, OF 498/2 Betreff: Grünstreifen vor Grempstraße 32 Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, ob und ggf. unter welchen Maßgaben der Grünstreifen vor der Grempstraße 32 der in dem Haus befindlichen Bar zur Nutzung als Sommergarten bei Erhalt der Bäume und ohne weitere Bodenversiegelung überlassen werden kann. Sollte eine Überlassung aus Sicht des Magistrats möglich sein, so wird um direkte Kontaktaufnahme mit dem Betreiber der Bar gebeten; der Ortsbeirat 2 kann ggf. bei der Kontaktaufnahme helfen. Das finale Konzept ist dem Ortsbeirat 2 vorzustellen. Begründung: Anfrage des Betreibers der Bar. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2018, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2752 2018 Die Vorlage OF 498/2 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, ob und gegebenenfalls unter welchen Maßgaben der Grünstreifen vor dem Haus Grempstraße 32 an den Betreiber der in dem Haus befindlichen Bar zur Nutzung als Sommergarten, bei Erhalt der Bäume und ohne weitere Bodenversiegelung, überlassen werden kann. Sollte eine Überlassung aus Sicht des Magistrats möglich sein, so wird um direkte Kontaktaufnahme mit dem Betreiber der Bar gebeten; der Ortsbeirat 2 kann gegebenenfalls bei der Kontaktaufnahme helfen. Das finale Konzept ist dem Ortsbeirat 2 vorzustellen." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE., BFF und Piraten
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2017, OF 352/2 Betreff: Knöterichweg: Wege im Dunkel Der Magistrat wird gebeten, Sorge dafür zu tragen, dass für die auf den Knöterichweg angewiesenen Anrainer der Ginnheimer Landstraße auch eine entsprechende Verkehrssicherheit durch eine angemessene Beleuchtung gegeben ist. Begründung: Nach Einbruch der Dunkelheit ist es im entsprechenden Areal beispielsweise nicht mehr möglich, ohne Taschenlampe die Müllcontainer zu erreichen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 352/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 2 am 23.10.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2250 2017 Die Vorlage OF 352/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.02.2017, OF 226/2 Betreff: Ergänzende Information über Parkraumangebot im Umfeld der Leipziger Straße Vorgang: ST 156/16 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. in enger Abstimmung mit dem Ortsbeirat 2 geeignete Stellen zu erarbeiten, an denen gut erkennbare/lesbare Hinweisschilder zu den Parkhäusern Ladengalerie Bockenheimer Warte an der Adalbertstraße, Parkhaus Bockenheimer Warte in der nördlichen Gräfstraße und zu den Parkplätzen Juliusstraße und Parkhaus Bockenheim in der Grempstraße aufgestellt werden können; 2. in Gesprächen mit dem Gewerbeverein Bockenheim für eine Kooperation zwischen Einzelhändlern und Parkhausbetreibern zu werben, die Rabatte für Parkgebühren zum Ziel hat und damit eine stärkere Annahme der Parkgelegenheiten erreicht. Begründung: Eine stärkere Annahme der Parkgelegenheiten kann den Suchverkehr im Umfeld der Leipziger Straße reduzieren. Da der Magistrat in seiner im Bezug aufgeführten Stellungnahme (ST) zudem eine Information über das öffentliche Parkraumangebot für sinnvoll hält, fehlen zu den in der ST genannten ergänzenden Beschilderungen noch hierfür geeignete Standorte. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.01.2016, ST 156 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 2 am 13.03.2017, TO II, TOP 1 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1369 2017 Die Vorlage OF 226/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.09.2016, OF 113/2 Betreff: Mülleimer entlang des Knöterichwegs sowie des Bockenheimer Wiesenwegs Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob entlang des Knöterichwegs sowie des Bockenheimer Wiesenwegs Mülleimer aufgestellt werden können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2016, TO II, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 200 2016 Die Vorlage OF 113/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2014, OF 386/7 Betreff: Grundstücksspekulationen im Grüngürtel? Im Grünbereich südlich der Japanischen Schule, zwischen Hohem Weg, Knöterichweg und Breitenbachstraße/ Am Industriehof, sind zahlreiche Kleingärten und das Gut Hausen mit seinen Einrichtungen für behinderte Menschen angesiedelt. Das Areal gehört fast komplett zum Grüngürtel der Stadt Frankfurt. Es gibt Gerüchte über Grundstückankäufe durch die ABG-Holding. Diese Gerüchte geben zu der Sorge Anlass, dass in diesem Bereich die Aufhebung des Grüngürtelstatus geplant ist und eine Bebauung des Areals vorgesehen ist. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat um die Beantwortung der folgenden Fragen: Hat die AGB Holding in diesem Bereich Grundstücke erworben ? Befinden sich diese im geschützten Bereich des Grüngürtels ? Sind dem Magistrat weitere Grundstückverkäufe in diesem Areal bekannt ? Ist die Aufhebung des geschützten Grüngürtelstatus für das Gebiet geplant und wo würden ggf. die nötigen Ausgleichsflächen entstehen ? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 7 am 13.05.2014, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1020 2014 Die Vorlage OF 386/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2014, OF 465/2 Betreff: Grempstraße in einem Teilbereich in "Anlieger frei"-Straße umwandeln Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Grempstraße im Abschnitt der Hausnummern 47 - 41 und 40 - 36, abbiegend von der Ginnheimer Straße, in eine "Anlieger frei" Straße umzuwandeln. Begründung: Im Rahmen einer Informationsveranstaltung zu Abbruch- und Umbaumaßnahmen am Elisabethenkrankenhaus haben Anwohner, u. a. auch das Elisabethenkrankenhaus als Anlieger, angeregt, die Verkehrsführung entsprechend zu ändern. Der Straßenabschnitt soll damit vom hohen Parkdruck entlastet werden. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD LINKE. FDP FREIE WÄHLER fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.03.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 465/2 wurde zurückgezogen.
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, FREIE_WÄHLER, fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.01.2014, OF 454/2 Betreff: Weiteres Vorgehen Knöterichweg/Bockenheimer Wiesenweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 2 über den aktuellen Sachstand nach erfolgter Sanierung der Wegedecke zu berichten und Vorschläge für das weitere Vorgehen zu machen. Begründung: Seitens der Bewohner wurde bemängelt, dass die durchgeführten Sanierungsarbeiten zu keiner Verbesserung geführt haben. Insbesondere nach Regenfällen ist der Zustand der Weg unverändert schlecht. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 2 am 10.02.2014, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 937 2014 Die Vorlage OF 454/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 5 GRÜNE
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2013, OF 309/2 Betreff: Ausbesserung des Bockenheimer Wiesenwegs Der Ortsbeirat möge beschließen: Der OBR 2 stellt unter der Maßgabe, dass die Anlieger sich ihrerseits mit EUR 1.000,- beteiligen, aus seinem Budget zur Co-Finanzierung der vom Amt für Straßenbau und Erschließung vorgeschlagenen Ausbesserungsarbeiten im Bockenheimer Wiesenweg einen Betrag i.H.v. bis zu EUR 4.000,- zur Verfügung Begründung: Der OBR 2 hatte mit der OM 1501 vom 24.09.2012 die Befestigung des Bockenheimer Wiesenwegs mit einer wassergebundenen Decke angeregt. Das Amt für Straßenbau und Erschließung hat die Anregung des OBR 2 zwischenzeitlich erörtert. Eine exakte Trennung der Kosten entlang der Eigentumsverhältnisse im Bockenheimer Wiesenweg ist aus Sicht des Amtes nicht möglich. Der Weg wird aber als Ost-West-Verbindung von der Öffentlichkeit genutzt, daher besteht seitens des Amtes die Bereitschaft, die Arbeiten ausführen zu lassen. Voraussetzung ist eine finanzielle Beteiligung durch den OBR 2. Das Amt denkt dabei an einen Betrag i.H.v. EUR 5.000,-. Sollte darüber hinaus eine finanzielle Beteiligung der Anlieger möglich sein, so würde sich der Beitrag des OBR entsprechend reduzieren. Alle weiteren Kosten würden durch das Amt für Straßenbau und Erschließung getragen. Die Ausführung der Ausbesserungsarbeiten könnte nach Erhalt der Rückmeldung des OBR 2 im Frühjahr 2013 erfolgen. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD LINKE. FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 04.03.2013, TO I, TOP 29 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 151 2013 Die Vorlage OF 309/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Ortsbeirat 2 stellt aus seinem Budget zur Co-Finanzierung der vom Amt für Straßenbau und Erschließung vorgesehenen Ausbesserungsarbeiten im Bockenheimer Wiesenweg einen Betrag in Höhe von bis zu 5.000 Euro zur Verfügung. Der Magistrat wird außerdem gebeten, den Ortsbeirat nach Abschluss der Maßnahme über die Gesamtkosten zu informieren." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.09.2012, OF 231/2 Betreff: Knöterichweg/Bockenheimer Wiesenweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die Begrünung im Eingangsbereich des Knöterichwegs / Ecke Häuser Gasse von Wildwuchs zu befreien; 2. zu prüfen und zu berichten, ob die Zuständigkeit für die Pflege der Begrünung entlang der Bahngleise / des Knöterichwegs bei der Stadt oder der Deutschen Bahn AG liegt und in welchem Turnus die Pflege durch die zuständige Stelle erfolgt; 3. zu prüfen und zu berichten, ob der Bockenheimer Wiesenweg befestigt werden kann. Es dient in diesem Zusammenhang zur Kenntnis, dass die Anwohnerschaft ihre Bereitschaft signalisiert hat, sich an den Kosten zu beteiligen. Begründung: Die Begrünung im Eingangsbereich sowie entlang des Knöterichwegs macht einen ungepflegten Eindruck. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 2 am 24.09.2012, TO I, TOP 25 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion wird die Vorlage ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1501 2012 Die Vorlage OF 231/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in Ziffer 3. des Tenors das Wort "befestigt" durch die Worte "mit einer wassergebundenen Decke ausgebessert" ersetzt werden. Abstimmung: Ziffer 1.: 3 GRÜNE, CDU, SPD und LINKE. gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung), 1 GRÜNE (= Enthaltung) Ziffer 2.: Einstimmige Annahme Ziffer 3.: Annahme bei Enthaltung 3 GRÜNE
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 21.09.2009, OA 985 entstanden aus Vorlage: OF 401/2 vom 16.09.2009 Betreff: Neugestaltung Kirchplatz Bockenheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die Neugestaltung des Kirchplatzes in Bockenheim in das Programm Schöneres Frankfurt aufzunehmen. 2. Planungsentwürfe für eine Neugestaltung des Kirchplatzes mit folgenden Maßgaben zu erstellen: - Wiederherstellung eines offenen Platzes, der gelegentliche öffentliche Nutzungen, wie etwa Gemeindefest oder Weihnachtsmarkt, ermöglicht, - Schaffung von Sitzmöglichkeiten sowie einer zum Verweilen einladenden Atmosphäre, - optische Öffnung des Platzes nach Südosten zur Rödelheimer Straße, - Beseitigung der Blumenkübel, - Beseitigung der Sandkiste, - die Möglichkeit, auf dem Platz Fußball zu spielen, sollte soweit wie möglich eingeschränkt werden, - Einbindung der angrenzenden Straßen sowie Flächen bis zu den gegenüberliegenden Häuserzeilen (Fritzlarer Straße, Rödelheimer Straße) in das Konzept, - Überprüfung des Beleuchtungskonzeptes des gesamten Platzes, - Prüfung der Möglichkeiten alternativer Bodenbeläge, - Prüfung der Möglichkeit, die Rödelheimer Straße zwischen Appelsgasse und Grempstraße um die Breite der sich dort befindlichen ehemaligen Bushaltebuchten nach Südosten zu verschwenken. Es dient zur Kenntnis, dass der Ortsbeirat beabsichtigt, durch Bildung einer Planungsgruppe das Stadtplanungsamt bei der Abstimmung von Gestaltungsvorschlägen zu begleiten. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass der Ortsbeirat 2 mit Verabschiedung dieser Initiative seine Bereitschaft erklärt, für die bauliche Umsetzung der Neugestaltung aus seinem Budget einen angemessenen Finanzierungsbeitrag bereitzustellen. Begründung: Der Kirchplatz bildete die historische Ortsmitte Bockenheims. Durch die Wegnahme der Häuserzeilen südlich der Ginnheimer Straße nach dem Krieg ist dort öffentlicher Raum geschaffen worden, der heute nicht zielgerichtet genutzt wird. Infolge des U-Bahn-Baus wurde der Platz so gestaltet, dass der Charakter eines Platzes weitgehend verloren gegangen ist und eine öffentliche Nutzung kaum möglich ist. Die Funktion eines Platzes für kleinere lokale Veranstaltungen, wie Weihnachtsmarkt oder Gemeindefest, wird heute von keinem Platz in Bockenheim optimal abgedeckt. Die derzeitige Gestaltung des Platzes sorgt eher für eine Abschottung nach Süden, zu den heute zentralen Bereichen Bockenheims (Grempstraße/Leipziger Straße), als für eine Öffnung. Anlage 1 (ca. 106 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.03.2010, B 169 Bericht des Magistrats vom 27.08.2010, B 568 Bericht des Magistrats vom 02.12.2011, B 491 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 30.09.2009 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.11.2009, TO I, TOP 73 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 985 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler 36. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 30.11.2009, TO I, TOP 56 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 985 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 7240, 36. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 30.11.2009 Aktenzeichen: 60 10
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 86/2 Betreff: Zufahrt zum Knöterichweg für Unbefugte sperren Vorgang: OM 6647/2 OBR 2; ST 236/21 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten die Zufahrt zum Knöterichweg aus Richtung Unisportanlage für Unbefugte durch entweder - nur mit entsprechendem Schlüssel zu öffnenden Pollern, - einer Schranke, - oder einer anderen gleichermaßen effizienten Maßnahme zu sperren. In Absprache mit der Deutschen Bahn soll den Baustellenfahrzeugen ermöglicht werden, weiterhin zur Baustelle zu kommen, bspw. in dem diese Schlüssel zur Öffnung der Sperrung erhalten. Begründung: Die Sportanlagen zum Knöterichweg sind gut besucht. Auch werden die Wiesen gerne zum Picknick genutzt. Seit der Auslagerung der Franckeschule ist der Knöterichweg als Feuerwehrzufahrt befahrbar, aber durch Beschilderung an der Zufahrt, Ginnheimer Landstraße 41, gesperrt. Die Beschilderung wird regelmäßig missachtet, was zum einen zu Beschwerden der Anwohnerinnen und Anwohner, aber auch allgemein auf Unbehagen derer stößt, die die Grünanlage zu Erholungszecken und gerade, um dem Stadtverkehr zu entfliehen, aufsuchen. Es kann daher nicht als ausreichend betrachtet werden, dass Sonderkontrollen durchgeführt werden (vgl. ST 236 vom 08.02.2021, https://www.stvv.frankfurt.de/PARLISLINK/DDW?W=DOK_NAME=%27ST_236_2021%27). Es ist nicht ersichtlich, warum der Baustellenverkehr zum Ausbau der S-Bahn Linie S 6 einer Sperrung durch Schranke oder Poller entgegensteht. Beschilderung an der Ginnheimer Landstraße 41 Beschilderung und Zufahrt, Ginnheimer Landstraße 41, rechts im Bild die Unisportanlagen, geradeaus Richtung DRK-Flüchtlingsunterkunft Möglicherweise könnte man auch den Knöterichweg erst kurz vor den Sportplätzen, an der hier abgebildeten Stelle, sperren, dann wäre die Zufahrt zum Unisportgelände und der DRK-Flüchtlingsunterkunft weiterhin befahrbar. Bereits am Samstagmorgen um 7 Uhr stehen hier vermeintlich Unbefugte (keine Baustellentätigkeit und kein Schulbetrieb auf dem Gelände) Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6647 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 236 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 465 2021 Die Vorlage OF 86/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, 2 SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) bei Abwesenheit 1 SPD
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2021, OF 1318/2 Betreff: Bitte im Volkspark Niddatal (Niddapark) den Knöterichweg unter anderem für Fußgänger in der Nassperiode besser begehbar machen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, der Schlammbildung im Volkspark Niddatal (Niddapark) auf dem Weg am Knöterichweg ab der Ecke Bockenheimer Wiesenweg im weiteren Verlauf Richtung Hundeauslauffläche und Bahnunterführung in einer kurzfristigen provisorischen Maßnahme durch Auftrag mit einer einfachen Schottertragschicht oder eine vorübergehenden Schwarzdecke entgegen zu wirken und u.a. für Fußgänger in der Nassperiode wieder besser begehbar zu machen soweit eine dauerhafte Lösung nicht kurzfristig (kommenden zwei Wochen) umgesetzt werden kann. Begründung: Erfreulicherweise wird diesen Corona-Winter insbesondere an Sonntagen der Niddapark von überdurchschnittliche vielen BockenheimerInnen zum Spaziergang genutzt. Leider ist der Untergrund des Knöterichwegs, der von Bockenheim kommend der einzige Weg in den Niddapark ist, ab der Ecke Bockenheimer Wiesengrund im weiteren Verlauf teilweise bei starken Regenfälle verschlammt -anders als dann die weiteren Wege im Niddapark, die nicht zur Verschlammung neigen. Es wäre eine gute Geste gegenüber der Bockenheimer Bevölkerung, wenn der Magistrat hier alsbald Abhilfe schaffen könnte. Die vielen FußgängerInnen mit und ohne Hund, JoggerInnen und FahrradfahrerInnen würde dies freuen. Gespräche des Ortsbeirats mit Vertretern der Deutsche Bahn, die derzeit durch den S-6 Ausbau für diesen Weg verantwortlich ist, sowie mit zuständigen Mitarbeitern des Grünflächenamtes der Stadt Frankfurt versprechen zwar die baldige Umsetzung einer dauerhaften Wegeverbesserung. Gut wäre es aber, wenn die Beteiligten schon kurzfristig tätig werden würden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 1318/2 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2021, OF 1315/2 Betreff: Unerlaubtes Parken im Bereich Grempstraße/Konrad-Broßwitz-Straße verhindern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, eine dauerhafte Lösung für das Problem zu finden, dass im Bereich in der Konrad-Broßwitz-Straße Autos auf der Konrad-Broßwitz-Straße im absoluten Halteverbot parken, das direkt nach der Einmündung Grempstraße/Konrad-Broßwitz-Straße beginnt. Dabei sind folgende Punkte zu berücksichtigen: 1. Der Fußweg sollte nicht eingeschränkt werden. 2. Der Bereich der Außengastronomie des angrenzenden Lokals sollte nicht beeinträchtigt werden. Begründung: An dieser schmalen Stelle wird wiederholt im absoluten Halteverbot geparkt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO II, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7252 2021 Die Vorlage OF 1315/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.12.2020, OF 1276/2 Betreff: Friesengasse: Bitte Radfahrpiktogramme anbringen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Friesengasse auf ganzer Länge zwischen Schloß- und Grempstraße Piktogramm auf der Fahrbahn anzubringen, die verdeutlichen, dass das Radfahren entgegen der Einbahnstraße erlaubt ist. Begründung: Im benannten Straßenabschnitt fehlen diese Hinweise gänzlich (im Gegensatz zur sich anschließenden Leipziger Straße). Anwohner*innen berichten, dass es immer wieder zu Konfliktsituationen kommt, die durch die Piktogramme entschärft werden könnten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO II, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7084 2021 Die Vorlage OF 1276/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen SPD und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.12.2020, OF 1310/2 Betreff: Parkhäuser im Ortsbezirk Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, wie der die derzeitige Parkraumversorgung für PKW im Ortsbezirk durch Parkhäuser/Tiefgaragen ist, die nicht einem Wohngebäude zur Erfüllung der Stellplatzsatzung zugeordnet sind. Geprüft werden sollen - in städtischer Hand befindliche Parkhäuser/Tiefgaragen (auch städtische Gesellschaften) - in privater Hand befindliche Parkhäuser/Tiefgaragen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen (z.B. Grempstraße) Für die oben genannten Kategorien soll folgendes für jedes einzelne Parkhaus im Ortsbezirk geprüft werden. 1. Wo gibt es im Ortsbezirk Parkhäuser bzw. Tiefgaragen, in denen von Anwohner*innen oder Gewerbetreibenden Stellplätze gemietet werden können? 2. Wie viele Stellplätze stehen in den jeweiligen Parkhäusern/Tiefgaragen zur Verfügung? 3. Wie hoch (prozentual und in absolute Zahlen) ist jeweils die Auslastung dieser Parkhäusern/Tiefgaragen? 4. Zu Welchen Zeiten sind die Parkhäuser/Tiefgaragen für die Stellplatzmieter*innen jeweils zugänglich? Begründung: Überall im Ortsbezirk spitzt sich sie Parkraumsituation zu. Bei vielen Bauprojekten im Straßenraum fallen nachhaltig Parkplätze weg. Um hier angemessene Ausgleichsmaßnahmen beurteilen zu können, ist ein besserer Überblick über den Istzustand des Parkraumes erforderlich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO II, TOP 4 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1936 2021 Die Vorlage OF 1310/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen BFF (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.12.2020, OF 1255/2 Betreff: Am Kirchplatz/Ginnheimer Straße: Tempo 30 mehr Geltung verschaffen (Blitzer oder Geschwindigkeitsmesser mit Smiley :-)) Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, am Kirchplatz Höhe Grempstraße in Richtung Ginnheimer Straße sowie Höhe Appelsgasse in Richtung Rödelheimer Straße eine Verkehrsmessung an verschiedenen Tagen und zu verschiedenen Tages- und Abendzeiten durchzuführen. Wobei die morgendliche und abendliche Rush-Hour wochentags nicht im Fokus der Verkehrsmessung stehen sollte. Dabei sind folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie häufig wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h überschritten? 2. Kann eine fest installierte Blitzanlage hilfreich sein, um Geschwindigkeitsübertretungen im benannten Verkehrsraum zu vermeiden? 3. Ist der Kirchplatz oder die Ginnheimer Straße ein geeigneter Standort für eine fest installierte Blitzanlage? 4. Falls die Frage zu 3.) verneint wird: Kann die Installation eines einfachen Geschwindigkeitsmessers (freundlicher Smiley, ärgerlicher Smiley) hilfreich sein, um Geschwindigkeitsübertretungen zu vermeiden? Der Ortsbeirat wäre bereit sich im Falle einer entsprechenden Einschätzung des Magistrats in einem angemessenen Umfang aus seinem Investitionsbudget an einem einfachen Geschwindigkeitsmesser (freundlicher Smiley, ärgerlicher Smiley) zu beteiligen. Entsprechende Geschwindigkeitsmesser werden im Internet zwischen EUR 1000,- und 2000,- angeboten (siehe: https://www.sierzega.com/de-de/produkte/radar-speed-displays). Begründung: Häufig beobachten Anwohner, dass am Kirchplatz von den PKW-Fahrern richtig "Gas gegeben" wird und die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wird. Dies ist vor allem bei geringen Verkehrsaufkommen (also nicht in der Rush-Hour) zu beobachten. Viele Familien mit Kindern wohnen im Quartier, so dass eine Verkehrsmessung im Ergebnis sinnvoll wäre, um den Beobachtungen der Anwohner nachzugehen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 07.10.2020, OF 1189/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7067 2021 1. Die Vorlage OF 1189/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1255/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor nach den Worten "zu beteiligen." die Worte "Alles Weitere verbleibt beim Magistrat." eingefügt werden. Abstimmung: zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, 1 FDP, LINKE. und Piraten gegen BFF (= Ablehnung); 1 FDP (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.12.2020, OF 1266/2 Betreff: Bitte im Volkspark Niddatal (Niddapark) die Bahnunterführung am Knöterichweg, die zur Hundeauslauffläche "Am Ellerfeld" führt, wieder mit Spiegeln für Fußgänger- und Radverkehr ausstatten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, im Volkspark Niddatal (Niddapark) die Bahn-Unterführung am Knöterichweg, die zur Hundeauslauffläche "Am Ellerfeld" führt, an der in einem rechten Winkel querenden Rampe wieder mit Spiegeln für Fußgänger- und Radverkehr ausstatten, um potentiell gefährliche Kollisionssituationen von Verkehrsteilnehmern an dieser Stelle zu vermeiden. Begründung: Erfreulicherweise wurde diesen Sommer (wenn auch verspätet) die benannte Bahnunterführung für FußgängerInnen und RadfahrerInnen in den Niddapark wieder freigegeben. Leider wurden bislang nicht wieder die Spiegel an der Rampe, die in den Park führt, wieder reinstalliert. Hier bittet der Ortsbeirat um zügige Abhilfe. Die vielen FußgängerInnen mit und ohne Hund, JoggerInnen und FahrradfahrerInnen würde dies freuen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7072 2021 Die Vorlage OF 1266/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um die Worte "Der Magistrat wird gebeten, den Spiegel gegen Diebstahl zu sichern." ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2020, OF 1189/2 Betreff: Im Bereich Kirchplatz/Ginnheimer Straße: Tempo 30 mehr Geltung verschaffen (Blitzer oder Geschwindigkeitsmesser mit Smiley :-)) Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, am Kirchplatz Höhe Grempstraße in Richtung Ginnheimer Straße sowie Höhe Appelsgasse in Richtung Rödelheimer Straße eine Verkehrsmessung an verschiedenen Tagen und zu verschiedenen Tages- und Abendzeiten durchzuführen. Wobei die morgendliche und abendliche Rush-Hour wochentags nicht im Fokus der Verkehrsmessung stehen sollte. Dabei sind folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie häufig wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h überschritten? 2. Kann eine fest installierte Blitzanlage hilfreich sein, um Geschwindigkeitsübertretungen zu vermeiden? 3. Kann die Installation eines einfachen Geschwindigkeitsmessers (freundlicher Smiley, ärgerlicher Smiley) hilfreich sein, um Geschwindigkeitsübertretungen zu vermeiden? Der Ortsbeirat wäre bereit sich im Falle einer entsprechenden Einschätzung des Magistrats in einem angemessenen Umfang aus seinem Investitionsbudget an einem einfachen Geschwindigkeitsmesser (freundlicher Smiley, ärgerlicher Smiley) zu beteiligen. Begründung: Häufig beobachten Anwohner, dass am Kirchplatz von den PKW-Fahrern richtig "Gas gegeben" wird und die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wird. Dies ist vor allem bei geringen Verkehrsaufkommen (also nicht in der Rush-Hour) zu beobachten. Viele Familien mit Kindern wohnen im Quartier, so dass eine Verkehrsmessung im Ergebnis sinnvoll wäre, um den Beobachtungen der Anwohner nachzugehen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 27.12.2020, OF 1255/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 1189/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1189/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7067 2021 1. Die Vorlage OF 1189/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1255/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor nach den Worten "zu beteiligen." die Worte "Alles Weitere verbleibt beim Magistrat." eingefügt werden. Abstimmung: zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, 1 FDP, LINKE. und Piraten gegen BFF (= Ablehnung); 1 FDP (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.09.2020, OF 1170/2 Betreff: Zugeparkter Knöterichweg Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das verbostwidrige Parken im Knöterichweg und somit in einem Landschaftsschutzgebiet zu unterbinden. Begründung: Die mittels Verfügung vom 27.12.2018 angebrachte Beschilderung hat offensichtlich keine Wirkung. Des Weiteren wird auf die Begründung der Verfügung verwiesen und diese vollinhaltlich übernommen. Anlage (nicht öffentlich) Anlage (nicht öffentlich - ca. 196 KB) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2020, TO II, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6647 2020 Die Vorlage OF 1170/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 CDU und 2 SPD
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2020, OF 1159/2 Betreff: Fahrradbügel an der Kreuzung Grempstraße/Konrad-Broßwitz-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Gehwegfläche Ecke Grempstraße/Konrad-Broßwitz-Straße in Höhe des Glascontainers Fahrradbügel aufzustellen. Begründung: In unmittelbarer Nachbarschaft befinden sich Gastonomiebetriebe, die von einem Angebot an Fahrradabstellmöglichkeiten profitieren würden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2020, TO II, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6643 2020 Die Vorlage OF 1159/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 CDU und 2 SPD
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.08.2020, OF 1119/2 Betreff: Asphaltierung Grempstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob der Kopfsteinpflaster-Straßenbelag der Grempstraße durch Asphalt ersetzt werden kann. Im Falle eines positiven Prüfergebnisses wird um Umsetzung gebeten. Begründung: Zum einen haben Anwohner darauf hingewiesen, dass sie als Rollstuhlfahrer mit dem Kopfsteinpflaster schwieriger zurechtkommen, wenn die Bürgersteige zugestellt sind. Zum anderen wurden mit der Asphaltierung der Leipziger Straße auch gute Erfahrungen gemacht, dass sich z.B. der Aufwand für die Straßenreinigung reduziert hat. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2020, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6409 2020 Die Vorlage OF 1119/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Magistrat wird gebeten, mit Verweis auf die Stellungnahme vom 17.02.2020, ST 267, zu prüfen und zu berichten, ob der Kopfsteinpflasterstraßenbelag der Grempstraße durch hellen Asphalt ersetzt werden kann. Im Falle eines positiven Prüfergebnisses wird um Umsetzung und Abstimmung mit dem Ortsbeirat im Hinblick auf die Ausgestaltung der Detailplanung und zur Abstimmung weiterer Gestaltungsmaßnahmen (Gehwegnasen, Blumenkübel etc.) gebeten." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.07.2020, OF 1140/2 Betreff: Richtlinien zum geförderten Wohnen - weiterer Ankauf von Belegungsrechten? Vorgang: V 1316/19 OBR 2; M 125/19; M 126/19; ST 2018/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten: 1. Wie ist der Stand der bundesweit geführten "intensive(n) Debatte" über die Gestaltung von Mietverträgen nach Ablauf der Bindungsfristen im geförderten Wohnraum und welche Gesetzesinitiativen wurden nach Kenntnis des Magistrats bisher veranlasst? 2. In welchem Umfang konnte die Neufassung der Richtlinien zum Erwerb von Belegrechten (M 125/126/2019) bisher zur Steigerung des Erwerbs von Belegungsrechten im privaten Wohnungsbestand genutzt werden? 3. Welche Belegungsrechte konnten in den letzten Jahren im zuvor geförderten Wohnungsbestand im Ortsbezirk 2 erworben werden? 4. Wie ist der Stand der Verhandlungen mit den aktuellen Eigentümern der Wohnanlage Adalbertstraße/Leipziger Straße (Ablauf der Bindungsfrist Ende 2021)? Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats St 2018/2019 zum Abschluss von Staffelmietverträgen in den seit diesem Jahr aus der Bindung gefallenen Wohnungsbeständen in der Grempstraße wird auf die fehlenden Eingriffsmöglichkeiten bei der Gestaltung von Mietverträgen im zuvor geförderten Wohnungsbestand hingewiesen. Zugleich wird auf eine angeblich "intensive Debatte über die angerissenen wohnungspolitischen Fragestellungen" Bezug genommen. Über die Ergebnisse dieser Debatte würde der Ortsbeirat gern Näheres erfahren. Da entgegen der Vereinbarung, im Rahmen von Neubauvorhaben für einen 30 %igen Anteil geförderter Wohnungen zu sorgen, auch nach Angaben des Planungsdezernenten der Anteil an allen Formen "geförderter Mietwohnungen" im Jahr 2019 noch unter 10 % lag (259 geförderte Wohnungen bei einer Gesamtzahl von 3583 Neubauwohnungen), konzentriert sich der Magistrat zur Schaffung des dringend benötigten bezahlbaren Wohnraums auf den Erwerb von Belegungsrechten in Liegenschaften, die nach Rückzahlung der Wohnungsbaudarlehen nicht mehr der Bindung unterliegen. Im Hinblick auf die öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften - hier vor allem die städtische ABG - sind dabei durchaus Erfolge zu verzeichnen. Im Jahr 2017 waren 247 der insges. 292 neu gebundenen Wohnungen in ABG-Besitz. Dagegen ist die Aktion "Schlauvermieter", die Privateigentümer/innen zu Vereinbarungen bzgl. Belegrechten für die von ihnen vermieteten Wohnungen animieren soll, nur als Fehlschlag zu bezeichnen. 2018 wurden nach Tätigkeitsbericht des AfWs lediglich in sieben Fällen Belegungsrechte erworben. Auch bei finanzieller Förderung der Privateigentümer kann das AfW deren Renditeerwartungen angesichts der Situation auf dem Frankfurter Wohnungsmarkt offensichtlich nicht befriedigen. Die leicht modifizierten "weiteren Richtlinien" (s. M 125/2019 und M 126/2), die vor allem Vereinbarungen bzgl. kleinerer Mietwohnungen fördern sollen, werden daran nichts Entscheidendes verändern können. Es ist daher mehr als fraglich, ob die Aktion "Schlauvermieter" den erforderlichen finanziellen Aufwand rechtfertigen kann. Da nach Angaben des AfW bis zum Jahr 2023 zusätzlich mindestens 4400 geförderte Wohnungen - vor allem bedingt durch die vorzeitige Rückzahlung von Darlehen, was die ohnehin geringe Bindungsfrist noch verkürzt - aus der Belegungsbindung fallen werden, können die Ergebnisse der derzeitigen Wohnungsbaupolitik nicht überzeugen. Als Standort (überwiegend früher) geförderten Wohnraums ist auch Bockenheim von dieser Entwicklung massiv betroffen. Hier laufen Ende 2021 u.a. Belegungsbindungen für die mehrfach verkaufte Wohnanlage Adalbert-/Leipzigerstraße aus. Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.06.2019, V 1316 Vortrag des Magistrats vom 23.08.2019, M 125 Vortrag des Magistrats vom 23.08.2019, M 126 Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2019, ST 2018 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2020, TO II, TOP 31 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1741 2020 Die Vorlage OF 1140/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Parteien: GRÜNE, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2019, OF 962/2 Betreff: Eintrag der für die städtebauliche Entwicklung des Dorfes und der Stadt Bockenheim wichtigen Bauten in die Denkmalliste des Landes Hessen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, sich dafür einzusetzen, das folgende für die städtebauliche und historische Entwicklung des Dorfes und der Stadt Bockenheim wichtige Gebäude in die Denkmalliste des Landes Hessen eingetragen werden: Gr. Seestr. 53 1858·1862: Heinr. Müller; 1882.85: Gg. Müller, Uhrmacher. 1904: Geschwister Müller; 1927·1935: F. M. Wiesbaden, Landesbankbeamter Gr. Seestr. 55 Erb. 1849; 1858·1862: Joh. Ph. Leppert, Stadtkämmerer (= Polizeibureau 1863, 1. Feb.); 1882: Christ. Gümpel, Kutscher; 1904: M. Gümpel, Privat. (Wiesbaden); 1927 . 1935: A. Mayer, Automobil-Vermietung Gr. Seestr. 57 Erb. etwa 1847: Anton Derlam?, dann Ph. Fried. Hedderich, 1862 an Stadtkämmerer Schäfer, †1884, sein Schwiegersohn Adam Schneider, Lehrer, 1904: J. Emmerich, Bürstenmacher; 1927·1935: O. Jung (St. Wendel) Landgr. Str 16 Erbaut um 1845; J. Hch. Hett u. Frau, auch noch 1862; 1882·1885: Major a. D. Duncker. 1904: Franz Reisinger, Malermeister; 1927·1935: Reisinger Erben. Landgr. Str 18 Erbaut 1840; 1854: Johann Schulheiß, Schlosser aus Gelnhausen; 1882: Schultheiß Erben; 1904: Franz Reisinger, Malermeister; 1927: dessen Erben; 1935: Bocken-heimer Volksbank Landgr. Str 24 Erb. wie [317]; 1848: Kaspar Knorr aus Munzingen (Württemb.), der Justina Cleb heiratete 1882·1885; 1904: Peter Knorr; 1927: Frau Knorr Wwe + Erben; 1935: F. Knorr, Ldgr. Str. 26 Erbaut 1848; Konrad Reibeling 1862; 1882·1904: M. R. Privatiere; 1927·1935: G. Menz, Eisenb.-Sekret. a. D. Ldgr. Str. 28 Erbaut 1849; Gg. Wetzel + Frau u. Tochter 1862; 1882: Salomon Müller; 1904·1927: Adolf Gutenstein, Viehhandlung; 1935: Dr. F. Gutenstein, Rechtsanwalt u. M. Gutenstein, Kaufmann. Leipz. Str. 79 Erbaut etwa 1810. Margaretha Buchenauer (Mündel) besitzt von 1821-1834 ihre 35 Rth; 1862 ist Franz Spahn Besitzer. 1872·1882: Peter Schmitz (∞ mit einer geb. Spahn). 1885: Letztere; 1904·1927: Heinr. Schmitz, ihr Sohn †1932; 1935: Emil Goll, sein Schwager †1939. Leipz. Str. 59 Erbaut 1827. Eigentümer Gg. Bender 1842, der 1857 eine Wirtschaft anlegte "Adler", die J. Feix führte (1868 noch). Gg. Bender verkaufte Haus 16 Rth, Garten 1 V. u. 29 Rth Wirtsgarten 1 V. 21 Rth. u. Kegelbahn 8,8 Rth, also nahezu 1 Morgen am 15. Mai 1872 an Fr. Klenk. 1882·1885 waren Gebrüder Philippi Besitzer (seit 30. Okt. 1872), die eine Klavierfabrik darin betrieben. Diese erwarb F. Schaaf (1904); die in die "Baldur"-Pianofortefabrik A.G. überging (1927); 1935 ist Eigentümerin die Deutsch-Schweitzerische Verwaltungsbank Leipz. Str. 57 1862 noch Bauplatz des Georg Bender, der in den 70er Jahren ein Haus errichten ließ. 1872·1882: G. Bender, Steinbruchbesitzer; 1885: derselbe (Rentner). 1904: Peter Bender, Privatmann, früher Kaufmann 1927 (Nr. 57) K. Hentschel, Straßenbau; ebenso 1935 Leipz. Str. 39 Erbaut um 1830; erstbekannter Besitzer Phil. Ferdinand Hedderich; 1862 Karl Hofmanns Erben, modo 1871 Phil. Ferd. Hedderich Wb. 1872; 1882·1883 Hahn (Fft.) 1904 B. Hahn, Privatiere; 1927 3 Geschwister Bock, Privatieren. 1935 dieselben 3 Frl. Leipziger Str. 35 Erbaut etwa 1824 von Rein & Bender, kam 1828 24. Mai an J. Christoph Wilke (für 4200 fl), der eine Wirtschaft anfing. Er starb 1869, 71 jährig. Sein ganzer Grundbesitz betrug 1831-1834 2 Viertel 5 Ruthen. Nachfolger im Besitz waren 1872: Rößel, Bautechniker; A. Filsinger?, 1882·1885 Gebr. Schmidt, Kolonial-u. Farbwarenhandlung; 1904·1927 J. Gies; 1935 s. Erben. Leipz. Str. 33 Erbaut etwa 1824 durch Peter Rein u. Dav. Bender, es kam schon früh an Spenglermeister Christian Schwenk, der 1872 (82 jährig) starb; es folgte im Besitz: 1882 Julius Müller, Cigarrenhändler; 1885 Jakob Berlyn, Landesproduktenhändler; 1904-1935 R. Schwab, Photograph. Leipz. Str. 31 Erbaut 1826 durch Rein & Bender. Die Bäckerei darin betrieb 1853 Joh. Matth. Edelmann bis 1880, seine Wwe bis 1896; dann erwarb sie Georg Bopp; von diesem kam sie 1908 an Alexander Stößel, der 1926 9/5 starb. Jetzige Eigentümer Stößel Erben (Frau Kathinka geb. Schudt u. Tochter Gertraude Leipz. Str. 22 Erbaut 1835; der Bauplatz gehörte 1825: Philipp Passavant; 1826: Uhrmacher Bingenheimer u. Chirurg Gottfried Bender; das neue Haus dann Eduard Engelhard; 1862·1871 dem Uhrmacher und Stadtrat Christian Friedr. Heinrich Mäcker; 1882 Jakob Pütz, Kontroleur; 1885 wieder Mäcker (wohl Nachkomme des Obigen); 1904 Photograph Carl Abel (†__); dann dessen Sohn; 1927 C. Bender, Bäcker; ebenso 1935 Leipz. Str. 24 Erbaut etwa 1823; erst genannt Herr von Baumbach; dann Meurer, Messer, dem 26. Okt. 1825 das Anwesen versteigert wurde; 30.3.1831: Stadtschreiber W. Knöll an den resigierten{?} Gg. Friedr. Barth von Wiesenbronn (Bayern). 2 Hypothek hat Peter Forell der es wohl gebaut hatte. (Neben Forell u. Hch. Fröhlich); vor und nach 1862 Gg. Matth. Zinnecker (1871); dessen Wwe 1882 u. 1885. 1904 F. A. Schauber, Privatmann; 1927·1935: C. Bender, Bäckermeister; 1940: Geishecker, Bäckermstr.? Leipz. Str. 26 Erbaut etwa 1838; der Bauplatz gehörte 1830 Hch. Fröhlich; es folgte Friedr. August Friedrich; 1848 hatte J. P. L. See den Verlag des "Bürgerblatt für Bockenheim" hier; vor und nach 1862: Franz Zimmermann Wwe (1871); 1882·1885 Konditor Karl Ludwig Paulizky; 1904: Philipp Bender, Privatier; 1927 A. Goldberg, Kaffeehaus, 1935 dessen Sohn C. Bender, Bäcker-meister Leipz. Str. 32 Erbaut 1822 durch Simon Heußler, kommt gleich an Schneider Fröhlich; 1827 erwarben die Gebr. Heß [181] u. [180]; hier wohnt Abraham Herz Heß u. besitzt es noch 1862·1871 u. 1882 (jetzt Privatier) den Pferdehandel treibt 1882 Meyer Heß; 1885: Meyer Heß; 1904 Sohn Strauß; 1927·1935 Ludwig Strauß, Kaufmann. Leipz. Str. 34 Siehe auch Nr. [181]; hier wohnt Joseph Herz Heß, auch 1862·1871 noch; 1882 Abraham Heß und Hermann Heß; 1885 Abraham Heß u. Hermann Heß' Wwe; 1927·1935: Heß Erben. Leipz. Str. 36 Die für die Industriel Entwicklung von Bockenheim wichtigen Fabrikgebäude im Hinterhof der Leipziger Strasse 36 sollen unter Denkmalschutz gestellt werden Der Neubau wurde wahrscheinlich im Jahr 1904 erstellt; 1927 Veifa-Werke A.G.; 1935 Siemens-Reiniger Werke Bei den Fabrikgebäuden handelt es sich um einer der Letzten erhaltenen Fabrikgebäude im Kern Bockenheims Leipz. Str. 72(Ecke Juliusstr.) Erbaut etwa 1848; der schräg auf die Straße stoßende Bauplatz gehörte Albrecht Bollbach. 1872 bekam er vom Präfekten Freiherr v.d. Tann die Zusicherung der Unterstützung betr. später notwendig werdende Konsolitation; das Haus gehörte zuerst David Bender; 1858·1862 Seligmann Kahn. 1865 erwarb es Jean Frischmann aus Ginnheim, der einen Holzhandel hierin u. gegenüber (Bauplatz K. L. Barthel S. 180) bis etwa ___ betrieb. Seit 1926? Karl Weil, Uhrmacher. 1904: Petri, Uhrmacher Grempstr. 26 Nr. [166], erbaut 1818/19. Besitzer war Heinrich Noé bis nach 1840; seine Witwe Maria, geb. Schuld hatte Barbier Kaspar Schmidt geheiratet (†1851); sie starb 17. Febr. 1865; die Erben verkauften das Haus 1. Dez. 1869 an Levi Höxter, Fruchthändler aus Zmesten. Seine Erben verkauften es an R. Roth, Stanzmesserfabrikant (1923, 1927, 1935). Grempstr. 24 Sie wurde erbaut 1799, vielleicht durch Krämer Anton Stötzer; 1812 ist sie sicher in seinem Besitz*. Seine Tochter Auguste heiratete Ökonom Franz Jakob Huppert, dessen Wirtschaft "Zur Walhalla" seit 1824 besteht u. während der Arbeiterbewegung von 1848 viel genannt wird. Er stirbt 1862, 20. Mai. An Ackerland besaß er 241/4 Mg. Es folgt ihm Peter Schulz. Nach 1870 verkauft dessen Witwe die gesamte Liegenschaft (Wohnhaus 1 V. 18,5 Rth, Hof u. Garten 11/4 V. 16,88 Rth) an Carl Theodor Heygen bis 1914. Dessen Wwe vergantet die Wirtschaft an Meyer, Löbig 1894, Renz, dann erfolgt der Abbruch. Neubau Grempstr. 24a: H. Platt, 1935 : Platt Erben. Grempstr. 24: Dr. Reichmann (Bozen) 19__. 1935: Th. Hense. Grempstr.20 u. 22. Der andere Schönhofsacker von 1 Viertel 1 Rth u. 6 Quadratfuß wurde 1784 an Zimmermann Asmus Reges verkauft, der dann eine Hofreite anlegte, die er wohl gleich an Johannes Schappel II. am 1. Juli 1808 an Chirurgus Ludwig Blum (Haus, Hofraum, Stall, Garten) für 2350 fl verkauft hatte, aber 2. März 1809 für 1605 fl wieder zurück kaufen mußte. Nachfolgerin wird die Witwe des Lehrers Andreas Müller (†1808) im selben Jahre für 1605 fl. 1835 ist die Liegenschaft bei Hartmann Müller (Bürger seit 1826), der 1847 schon tot ist. Nach dem Tode seiner Witwe 1854 kommt ein Teilungsvertrag zustande. Das Haus kommt an Zacharias Müller, dann (1864) an Peter Schwager. Es erfolgt der Umbau der Scheuer zu einem Wohnhaus; (das alte Haus wird abgebrochen.) es wird Eckhaus der etwa 1885 angefangenen Karlstraße, die 1897 den Namen Werderstraße bekam. Eigentümer seit 1866: Heinrich Schwager; seine Witwe starb 1937; jetzt Hch. Schwager Erben, denen auch der 1900 errichtete Neubau gehört. Grempstr. 15 kam um 1842·1845 in Andreas Weil's Besitz, 1857·1862· 1882: dessen Wwe, 1885·1904: Philipp Auth (†1906); 1927: Heinr. Auth; 1931: Auth Erben Grempstr. 17 Der Bauplatz, ein Garten, gehörte 1767 Johann Bender. Gebaut wurden beide Häuser etwa 1790 und gehörten 1828 dem Zimmermann Simon Heußler*,✴1835. 1839 Heußlers Erben, 1841-1856 gehörte [1091/2] dem Wundarzt Ignaz Ries; 1862 Hch. Adolf Sünder, 1882/85 dessen Erben. 1904 aber schon dem Besitzer von [109]: Philipp Auth, Zimmermeister; 1927: Heinrich Auth; 1935: E. Bender, Baugeschäft (Hauptgüterbahnhof). *Simon Heußler erwarb 15. Apr. 1828 von Friedr. Harth [99] 161/4 Rth von dessen Garten. S. Seite 166. Grempstr. 19 Erbaut 1736, wie am Torposten zu sehen ist, siehe auch Plan S. 53. Die Liegenschaft war 3 Viertel 4 Rth groß und gehörte bis 1783 Peter Christian Bügler. Von 3 Brüdern (Söhne) (Nikolaus, Zehntendeputierter 1824, Konrad (Soldat) 1804 u. Hieronymus) war wohl Hieronymus 1770, der 1792 schon tot ist, da seine Wwe für 1 Mg. Wiesen Maulwurfgeld bezahlt, der weitere Besitzer, da seine Tochter Mar. Helene 1798 den Jakob Philipp Reges (Sohn des Asmus R.) heiratet, der der folgende Besitzer wird. 1844 gehen ab 2 mal 35 Ruthen an Adam Görbert, der 1862 noch lebt. Vor 1873 war Georg Ezechiel Besier mit 29 Rth Hofraum und 24, 6 Rth Garten eingetragen. Am 3. Sept. 1873 wurde Fuhrunternehmer Jakob Schudt Eigentümer; nach seinem Tode (1887) die Wwe Katharina, dann sein Sohn Heinrich Schudt bis 1933†. Die Witwe desselben führt das Speditionsgeschäft (Toni Schudt geb. Heuralte Hofreite, 1480 schon erwähnt im Weißfrauen-Hauptbuch: "ist ein Born in dem Hof bei der Stiegel, gibt Sinthrums Henn 10ß Zinß; später: Cles Anthen - Henns Sohn." [Siehe Plan S. 53]. Später ist die Brauerei "zum Löwen", am Schlag gelegen, darin, "beim Löwenbrunnen", auch "Weißer Löwe" und "Herberge zum Löwen" genannt. Ob Jakob Schleicher, Bierbrauer, schon darin 1596 gewohnt hat? Erst Niklas Gruy ist sicher Inhaber 1603·1606; ebenso 1638 Paul Appel bis 1661. 1699 erscheint der "Weiße Löwe" mit Joh. Heinrich Berlitz für kurze Zeit, 1705 - 1711 ist Joh. David Emrich Bierbrauer darin, dann 1716,1717 Konr. Menger, dann mit Nikolaus Verlohrn, 1738 seine Witwe. (oder Konrad Storck) Die Brauerei scheint dann eingegangen zu sein, da Johann Bernhard Bender 1732 die halbe Liegenschaft (1 Viertel 182⁄3 Rth groß) "Haus mit Brauhaus" für 380 fl an die lutherische Gemeinde dahier zu einem Bet- und Schulhaus verkauft. Dieses hat heute noch im Dachgebälk einige Reste vom ehemaligen Glockenturm. Es wird am 25. November 1789 an Abraham Baer (auch Abraham Koppel genannt) für 1850 fl weitergegeben, als die Gemeinde das franz.-reformierte Kirchlein in der Rödelheimer Straße erwarben. Dessen Kinder teilen die bereits ___ ganz erworbene Hofreite. 1825·1828 hat Joseph Baer [41] behalten. Daniel Lazarus Baer gibt an seinen Bruder Salomon Lazarus B. von [411/2] 31,11 Rth ab, d. i. 1/2 von einem einstöckigen Vorderhaus, Hinterhaus, Hof, Seitenbau und Garten für 1250 fl. In [41] wohnt 1856 schon Johannes Weil. 1862 und später; 1882/85: Weils Erben: Katharina Bachmann geb. Weil †1904, da es Küfer August Naumann erkauft. 1935: P. Naumann, Wwe. ygen) weiter. Grempstr. 21 Ehe diese Liegenschaft an Abraham Baer (s.o.) kam, besaß sie 1789·1794 der Wagner Joh. Schöffer (Schäfer), wie der jetzt erst verschwundene Grenzstein I.S. 1789 bewies. darauf folgte Abraham Baer; 1825 Daniel Lazarus Baer an seinen Bruder Salomon Lazarus 31,11 Rth (w.v.). 1862 ist Heinrich Ott Besitzer und später noch;1882/85 dagegen Wwe Kath. Schulz, geb. Balck; 1901 Heinrich Fischer, Bauunternehmer, der den Neubau bewerkstelligt hat. 1927: H. Hecht, Kaufmann u. Frau B. May (Ölhandel). 1935: J. Stetter, Metzger wies. darauf folgte Abraham Baer; 1825 Daniel Lazarus Baer an seinen Bruder Salomon Lazarus 31,11 Rth (w.v.). 1862 ist Heinrich Ott Besitzer und später noch;1882/85 dagegen Wwe Kath. Schulz, geb. Balck; 1901 Heinrich Fischer, Bauunternehmer, der den Neubau bewerkstelligt hat. 1927: H. Hecht, Kaufmann u. Frau B. May (Ölhandel). 1935: J. Stetter, Metzger. [140] und [42] waren 1684 noch Zierholds Garten (Weißfrauengut). Luitgar (Lutgerus) Horn, der 1724 hier im Dorf einzog, hatte 1738 schon das Haus [42] in Besitz; 1746 seine Witwe. Am 7. Februar 1746 gaben Horns Kinder (Görg Koch und Frau geb. Horn) die Liegenschaft an Anna Horn für 623 fl; 1749 verkaufte diese dieselbe an Gnädige Herrschaft zu einem Försterhaus (An Förstern bzw. Forsthäusern wurden genannt Hennig 1747, Zorbach 1761·1763, Lentulus 1802, 1825 schon in Bergen) Das Haus kam dann in Privathände: 1825 Peter Rein; 1835 F. W. Lindheimer Wwe; 1849 Peter Rein wieder, der die Liegenschaft "zum Adler" an Wirt Georg Bender verkaufte; dieser sie - 1 Viertel 26 Rth haltend - weiter an Peter Schulz am 28. Januar 1857; (1862·1864; † vor 1876) 1882/85 seine Witwe; 1904: M. Meyer, Metzgermstr. Börsenplatz 5; K. L. Buchwald 1927·1940. Grempstraße 25 Das Haus [140] ist der Nummer nach etwa 1810 erbaut vielleicht durch Jakob Rein (Zunftmeister.); kam in den Besitz des Handelsmanns Burnitz (Fft), der es - 1 Viertel 182⁄3 Ruthen groß - für 3800 fl im Jahre 1825 an Schreinermeister Philipp Ettling weitergibt. 1857 ist Hermann Eppstein Eigentümer, der es 1861 (Hofraum, Stall u. Garten) an Spezereihändler Ferdinand Röbig weiter verkauft. 1882/85: derselbe noch in Besitz; 1904: sein Schwiegersohn Ludwig Bender, Weißbindermeister. 1927: W. Bender's Wwe; 1935: W. Benders Erben. Jetzt steht an des alten Hauses Stelle ein Neubau Begründung: Bei den Gebäuden handelt es sich um die letzten städtebaulich-historisch wichtigen Gebäude aus der Entwicklung des Dorfes und der Stadt Bockenheim im 19. Jahrhundert und früher. Diese historisch wichtigen Gebäude sollten unter besonderen Schutz gestellt werden. Dies gilt insbesondere, da sich durch den Abriss des im Jahr 1828 erbauten Gebäudes Leipziger Straße 68 und die geplante Aufstockung des Backhauses in der Friesengasse 13 gezeigt hat, dass die bestehende städtebauliche Erhaltungs-satzung für die historisch wichtigen Gebäude keinen ausreichenden Schutz bietet. Bei der Aufzählung handelt es sich um eine Abschrift der Häuserchronik des Dorfes und der Stadt Bockenheim von Heinrich Ludwig, 1941 Das Manuskript übertragen hat Herrmann Ludwig im Jahre 2008. Zahlen und Namen, die nach dem Baualter angegeben werden, beziehen sich auf die Jahre der jeweiligen Eigentumsübergänge und die Namen der neuen Eigentümer. Im Nachhinein stellt sich uns die Frage, warum historisch wichtigen 200jährigen Gebäuden der Status denkmalgeschützt verweigert wird, während - wie aktuell geschehen - der 40 Jahre alte Fernsehturm "Ginnheimer Spargel" unter Denkmalschutz gestellt wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2019, TO I, TOP 18 Vor Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 962/2 dahin gehend ab, dass die Vorlage als Anregung an den Magistrat beschlossen werden soll. Beschluss: Die Vorlage OF 962/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 3 SPD, FDP und Piraten gegen 2 GRÜNE, LINKE. und BFF (= Annahme); 1 SPD und 1 GRÜNE (= Enthaltung) 1 GRÜNE nimmt nicht an der Abstimmung teil
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.10.2019, OF 934/2 Betreff: Grempstraße: Fahrbahnbelag zwischen Leipziger Straße und Ginnheimer Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: Ob der Fahrbahnbelag der Grempstraße zwischen Leipziger- und Ginnheimer Straße in absehbarer Zeit gegen einen hellen Asphaltbelag ausgetauscht werden kann. Zu prüfen wäre auch, ob Geschwindigkeit mindernde Elemente eingebracht werden könnten. Begründung: Der aus Kopfsteinpflaster bestehende Fahrbahnbelag weist an vielen Stellen im Abschnitt zwischen Leipziger- und Ginnheimer Straße erhebliche Schäden auf. Es fehlen teils Steine und es sind etliche Absenkungen der Fahrbahn erkennbar. Ein Austausch des Fahrbahnbelags mit hellem Asphalt würde die Wärmespeicherung vermindern und den Geräuschpegel für die Anwohner senken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1458 2019 Die Vorlage OF 934/2 wird mit den Maßgaben beschlossen, dass im Antragstenor das Wort "hellen" und in der Begründung das Wort "hellem" ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, 1 LINKE., BFF und Piraten gegen 1 LINKE. (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2019, OF 830/2 Betreff: "Urban Gardening-Projekt Appelsgasse" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird bzgl. der hinter Appelsgasse, Friesengasse und Grempstraße liegenden Grünfläche gebeten zu prüfen und zu berichten, ob unter dem existierenden Gemäuer/ Dach 1. 1-2 Mülleimer aufgestellt und von der FES geleert werden können; 2. eine Sitzbank installiert werden kann. Begründung: Bitte der Projektgruppe, die darauf hinweist, dass das Urban Gardening-Projekt regelmäßig sehr vermüllt aufgefunden wird, und die Projektgruppe mehrmals die Woche damit beschäftigt ist, Müll und Scherben aufzusammeln. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Piraten Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO II, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1330 2019 Die Vorlage OF 830/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, Piraten
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2019, OF 807/2 Betreff: Tempo-30-Schild in der Grempstraße Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass am Anfang der Grempstraße, von der Leipziger Straße aus kommend, ein Tempo 30 Schild aufgestellt wird. Begründung: Besagtes Schild fehlt. Daher ergibt sich in der Straße das Problem, dass die wenigsten Autofahrer*innen hier 30 km/h fahren. Das ist für Fahrradfahrer und Kinder sehr gefährlich. Durch das Kopfsteinpflaster sind Anwohner*innen zudem einer recht hohen Lärmbelästigung (gerade nachts) ausgesetzt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 13.05.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 807/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 3 SPD, FDP und Piraten gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme) bei Enthaltung 1 SPD
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.04.2019, OF 792/2 Betreff: Staffelmietverträge im geförderten Wohnungsbau! Wie reagiert der Magistrat? Vorgang: B 235/18; V 979/18 OBR 2 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten Nach Zurückweisung des Magistratsberichts B 235/2018 durch den OBR 2 ist die Vorlage OF 640/2 nach nunmehr acht Monaten weiterhin unbeantwortet. Dies ist vor allem im Hinblick auf die Brisanz der Vorgänge in den noch bis Ende des Jahres gebundenen Wohnungsbeständen in der Grempstraße 9 und 11 in Bocken-heim nicht nachvollziehbar. Die Vermieterin hat im letzten Jahr mit den ihr vom Amt für Wohnungswesen zugewiesenen Bewerber/innen Staffelmietverträge abgeschlossen, die Mietpreissteigerungen nach Ende der Preis- und Belegungsbindung in Höhe von ca. 60 % beinhalten. Eine solche Praxis ist nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 03.12.2003 (VIII ZR 157/03) offenbar mit geltendem Recht vereinbar, so dass die Gefahr besteht, dass weitere Vermieter die bestehende Regelungslücke nutzen, um nach Auslaufen der Bindungen die Mieten weit über die bestehenden Kappungsgrenzen hinaus zu erhöhen. Für die betroffenen Bürger/innen, aber auch die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und der Ortsbeiräte ist die zügige Beantwortung folgender Fragen daher von besonderem Interesse. 1. Wird der Magistrat in Anbetracht der Rechtslage in Zukunft die Möglichkeit nutzen, im Rahmen der für den geförderten Wohnungsbau geltenden Richtlinien den Abschluss von Staffelmietverträgen nach § 557 a BGB explizit auszuschließen? 2. Welche weiteren rechtlichen Maßnahmen kommen nach Ansicht des Magistrats zum Schutz der Mieter/innen bzw. Bewerber/innen und zur Sicherung des geringen noch zur Verfügung stehenden preiswerten Wohnungsbestandes in Betracht? Gibt es entsprechende Initiativen im Deutschen Städtetag? 3. Das zuständige Jobcenter hat die mit den Wohnungsbewerber/innen geschlossenen Vereinbarungen nicht anerkannt und damit die Anmietung der fraglichen Wohnungen verhindert. Gibt es wirksame Abstimmungen zwischen dem Amt für Wohnungswesen und dem Jobcenter, wie in derartigen strittigen Fragen zu verfahren ist, um die Einheitlichkeit des Verwaltungshandelns zu gewährleisten? Begründung: Die Entscheidung des BGH ist selbst in Fachkreisen wenig bekannt, so dass die Mieter/innen im bisher preisgebundenen Wohnraum berechtigte Ängste bzgl. der zu erwartenden Mietpreisentwicklung haben. Im Übrigen befindet sich die Stadt Frankfurt seit Jahren mit der Vermieterin der geförderten Wohnungen in der Grempstraße in Rechtsstreitigkeiten, über deren Verlauf und Ausgang der Ortsbeirat 2 gern zeitnah informiert werden würde. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.08.2018, B 235 Auskunftsersuchen vom 10.09.2018, V 979 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 13.05.2019, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 792/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1316 2019 Die Vorlage OF 792/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Absatz des Antragstenors in die Begründung überstellt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2018, OF 640/2 Betreff: Vermietung unter Ausschluss des Amts für Wohnungswesen? Umgang mit dem öffentlich geförderten Wohnungsbestand in der Grempstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistratsbericht B 235/2018 wird zurückgewiesen. Unter Berücksichtigung des Tätigkeitsberichts des Amts für Wohnungswesen für 2016 wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Wie stellt das Amt für Wohnungswesen sicher, dass mit öffentlichen Mitteln geförderter Wohnraum nur an den berechtigten Personenkreis vermietet wird? 2. In den o.g. Liegenschaften, die noch bis zum 31.12.2019 der Preisbindung unterliegen, ist es nach Aussage von Mitbewohner/innen zu monatelangen Leerständen gekommen, da der Vermieter offenbar die Vermietung an registrierte Wohnungssuchende umgehen bzw. vertraglich eine um ca. 60 % erhöhte Miete nach Ende der Preisbindung durchsetzen wollte ( nachweislich der Mietangebote auf Immobilien-Plattformen). Wurden diese Verstöße im Rahmen der "allgemeinen Belegkontrolle" vom AfW wahrgenommen? 3. Auch im Hinblick auf weitere Ordnungswidrigkeiten wie deutlich überhöhte Mietforderungen im geförderten Bestand wurde laut Tätigkeitsbericht des AfW von 2016 (S. 44) ein Bußgeldbescheid in Höhe eines fünfstelligen Betrags verhängt, de rzum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Berichts noch nicht rechtskräftig war. Das Verfahren sollte mittlerweile abgeschlossen sein. Wir bitten um Auskunft über das Ergebnis und die Umsetzung des Urteils. 4. Welche rechtlichen und/oder administrativen Regelungen wären erforderlich, um dem AfW eine wirksame Kontrolle derartiger Verstöße gegen das Hess. Wohnungsbindungsgesetz zu ermöglichen? Begründung: Der Magistratsbericht 235/2018 geht in keiner Weise auf die vom OBR 2 in der OA 232/2018 gestellten Fragen ein, sondern verweist lediglich auf die bestehenden Rechtsgrundlagen, die hier offensichtlich mehrfach und über Jahre hinweg verletzt wurden. Die Vorkommnisse im betroffenen Wohnungsbestand sind jedoch sogar im Tätigkeitsbericht des AfW für 2016 (nicht mehr im Netz!) dokumentiert und werden durch zahlreiche Hinweise von Mieter/innen und Mietinteressent/innen bestätigt, die bei Anmietung einer öffentlich geförderten Wohnung berechtigtes Vertrauen auf das rechtskonforme Verhalten des Vermieters haben müssen. Insofern ist der Inhalt des nach immerhin fünfmonatiger Bearbeitungsdauer veröffentlichten Magistratsberichts nur als Provokation zu bewerten. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 06.08.2018, B 235 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 2 am 10.09.2018, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 979 2018 1. Die Vorlage B 235 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 640/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung SPD zu 2. Annahme bei Enthaltung SPD
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.07.2018, OF 608/2 Betreff: Tiefgarage Grempstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Gibt es seitens der Parkhaus Betriebsgesellschaft mbH (PBG) Planungen, die Tiefgarage in der Bockenheimer Grempstraße in absehbarer Zeit in einen zeitgemäßen, sicheren und sauberen Zustand zu versetzten? Begründung: Besagte Tiefgarage befindet sich ein einem absolut unwürdigen und desolaten Zustand. Sowohl im Bereich der Parkflächen als auch der Treppenhäuser ist nicht ausreichende Helligkeit vorhanden, das Treppenhaus ist dauerverschmutzt und überrascht den Besucher mit besonderen Düften. Mit Mitteln des Ortsbeirates wurden Wegweiser unter anderem zu dieser Tiefgarage aufgestellt, um Parkplatzsuchenden möglichst schnell den Weg zu weisen. In dieser Tiefgarage möchte man allerdings nicht einmal ein Auto abstellen, geschweige denn selbst auch nur eine Minute verbringen. Die PBG zeigt an anderen Standorten wie schön Parken sein kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 13.08.2018, TO II, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 957 2018 Die Vorlage OF 608/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2018, OF 598/2 Betreff: Verkehrssicherheit in der Grempstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie die Verkehrssicherheit in der Grempstraße verbessert werden kann, in der es vielfach zu Geschwindigkeitsüberschreitungen durch Autos kommt, die auf der geraden Strecke stark beschleunigen. Dabei ist die Möglichkeit der Errichtung von Bodenwellen vor und nach der Einmündung Grempstraße/Konrad-Broßwitz-Straße zu berücksichtigen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 11.06.2018, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3333 2018 Die Vorlage OF 598/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.03.2018, OF 533/2 Betreff: Urban Gardening-Projekt "Grünfläche Appelsgasse, Friesengasse und Grempstraße" Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Ortsbeirat 2 stimmt dem geplanten Urban Gardening-Projekt auf der Grünfläche im Hinterhof von Appelsgasse, Friesengasse und Grempstraße zu. 2. Zur anteiligen Co-Finanzierung des o.g. Urban Gardening-Projekts stellt der Ortsbeirat 2 dem Grünflächenamt aus seinem Budget einen Betrag i.H.v. XXXX,- EUR zur Verfügung. Begründung: Gutes Projekt. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Piraten Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 16.04.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 533/2 wurde zurückgezogen.
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, Piraten
S A C H S T A N D : Anregung vom 12.03.2018, OA 232 entstanden aus Vorlage: OF 520/2 vom 28.02.2018 Betreff: Leerstand von gefördertem Wohnraum - Beispiel Grempstraße 1. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die nachfolgenden Fragen zu beantworten: a) Wie hoch ist der Leerstand bei geförderten Wohnungen in Frankfurt am Main insgesamt sowie in den einzelnen Stadtteilen (jeweils in Prozent vom Gesamtbestand und in absoluter Wohnungsanzahl)? b) Wie hoch ist der Leerstand bei geförderten Wohnungen, die innerhalb der nächsten 24 Monate aus der Sozialbindung fallen, in Frankfurt am Main insgesamt sowie in den einzelnen Stadtteilen (jeweils in Prozent vom Gesamtbestand und in absoluter Wohnungsanzahl)? c) Wie bewertet der Magistrat die Ergebnisse zu den oben genannten Fragen 1.a) und 1.b)? Die Bewertung soll gegebenenfalls auch eine Einschätzung enthalten, welche rechtlichen Maßnahmen von Bund oder Land Hessen bzw. welche Verwaltungsmaßnahmen der Stadt Frankfurt am Main die eventuell festgestellten Mängel beseitigen könnten. 2. Die Stadtverordnetenversammlung wird darüber hinaus gebeten, die konkrete Situation der gebundenen Wohnungsbestände privater Vermieter in der Grempstraße im zuständigen Ausschuss (gegebenenfalls nicht öffentlich) zu behandeln. Begründung: Öffentliches Interesse. Beispielsweise läuft in der Grempstraße 9 die Sozialbindung der Wohnungen angabegemäß zum 31.12.2019 aus, die Wohnungen werden aber bereits heute nicht mehr an Interessenten vermietet. Daher stehen bereits seit Monaten vier Wohnungen leer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.08.2018, B 235 Auskunftsersuchen vom 10.09.2018, V 979 Antrag vom 08.03.2019, OF 767/2 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 21.03.2018 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.04.2018, TO I, TOP 85 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 232 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 21. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.04.2018, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 232 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.04.2018, TO II, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage OA 232 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2648, 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.04.2018 Aktenzeichen: 64 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2018, OF 520/2 Betreff: Leerstand von gefördertem Wohnraum - Beispiel Grempstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die nachfolgenden Fragen zu prüfen und zu berichten: Wie hoch ist der Leerstand bei geförderten Wohnungen in Frankfurt am Main insgesamt sowie in den einzelnen Stadtteilen? (jeweils in Prozent vom Gesamtbestand und in absoluter Wohnungsanzahl) Wie hoch ist der Leerstand bei geförderten Wohnungen, die innerhalb der nächsten 24 Monate aus der Sozialbindung fallen, in Frankfurt am Main insgesamt sowie in den einzelnen Stadtteilen? (jeweils in Prozent vom Gesamtbestand und in absoluter Wohnungsanzahl) Wie bewertet der Magistrat die Ergebnisse zu den o.g. Fragen 1.1. und 1.2? Die Bewertung soll ggf. auch eine Einschätzung enthalten, welche rechtlichen Maßnahmen von Bund oder Land Hessen bzw. welche Verwaltungsmaßnahmen der Stadt Frankfurt am Main die evtl. festgestellten Mängel beseitigen könnten. Die Stadtverordnetenversammlung wird weiterhin gebeten, die konkrete Situation der gebundenen Wohnungsbestände privater Vermieter in der Grempstraße im zuständigen Ausschuss (ggf. nicht-öffentlich) zu behandeln. Begründung: Öffentliches Interesse. Beispielsweise läuft in der Grempstraße 9 die Sozialbindung der Wohnungen angabegemäß zum 31.12.2019 aus, die Wohnungen werden aber bereits heute nicht mehr an Interessenten vermietet. Daher stehen bereits seit Monaten 4 Wohnungen leer. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Piraten Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 12.03.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung OA 232 2018 Die Vorlage OF 520/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, Piraten
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2018, OF 498/2 Betreff: Grünstreifen vor Grempstraße 32 Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, ob und ggf. unter welchen Maßgaben der Grünstreifen vor der Grempstraße 32 der in dem Haus befindlichen Bar zur Nutzung als Sommergarten bei Erhalt der Bäume und ohne weitere Bodenversiegelung überlassen werden kann. Sollte eine Überlassung aus Sicht des Magistrats möglich sein, so wird um direkte Kontaktaufnahme mit dem Betreiber der Bar gebeten; der Ortsbeirat 2 kann ggf. bei der Kontaktaufnahme helfen. Das finale Konzept ist dem Ortsbeirat 2 vorzustellen. Begründung: Anfrage des Betreibers der Bar. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2018, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2752 2018 Die Vorlage OF 498/2 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, ob und gegebenenfalls unter welchen Maßgaben der Grünstreifen vor dem Haus Grempstraße 32 an den Betreiber der in dem Haus befindlichen Bar zur Nutzung als Sommergarten, bei Erhalt der Bäume und ohne weitere Bodenversiegelung, überlassen werden kann. Sollte eine Überlassung aus Sicht des Magistrats möglich sein, so wird um direkte Kontaktaufnahme mit dem Betreiber der Bar gebeten; der Ortsbeirat 2 kann gegebenenfalls bei der Kontaktaufnahme helfen. Das finale Konzept ist dem Ortsbeirat 2 vorzustellen." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE., BFF und Piraten
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2017, OF 352/2 Betreff: Knöterichweg: Wege im Dunkel Der Magistrat wird gebeten, Sorge dafür zu tragen, dass für die auf den Knöterichweg angewiesenen Anrainer der Ginnheimer Landstraße auch eine entsprechende Verkehrssicherheit durch eine angemessene Beleuchtung gegeben ist. Begründung: Nach Einbruch der Dunkelheit ist es im entsprechenden Areal beispielsweise nicht mehr möglich, ohne Taschenlampe die Müllcontainer zu erreichen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 352/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 2 am 23.10.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2250 2017 Die Vorlage OF 352/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.02.2017, OF 226/2 Betreff: Ergänzende Information über Parkraumangebot im Umfeld der Leipziger Straße Vorgang: ST 156/16 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. in enger Abstimmung mit dem Ortsbeirat 2 geeignete Stellen zu erarbeiten, an denen gut erkennbare/lesbare Hinweisschilder zu den Parkhäusern Ladengalerie Bockenheimer Warte an der Adalbertstraße, Parkhaus Bockenheimer Warte in der nördlichen Gräfstraße und zu den Parkplätzen Juliusstraße und Parkhaus Bockenheim in der Grempstraße aufgestellt werden können; 2. in Gesprächen mit dem Gewerbeverein Bockenheim für eine Kooperation zwischen Einzelhändlern und Parkhausbetreibern zu werben, die Rabatte für Parkgebühren zum Ziel hat und damit eine stärkere Annahme der Parkgelegenheiten erreicht. Begründung: Eine stärkere Annahme der Parkgelegenheiten kann den Suchverkehr im Umfeld der Leipziger Straße reduzieren. Da der Magistrat in seiner im Bezug aufgeführten Stellungnahme (ST) zudem eine Information über das öffentliche Parkraumangebot für sinnvoll hält, fehlen zu den in der ST genannten ergänzenden Beschilderungen noch hierfür geeignete Standorte. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.01.2016, ST 156 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 2 am 13.03.2017, TO II, TOP 1 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1369 2017 Die Vorlage OF 226/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.09.2016, OF 113/2 Betreff: Mülleimer entlang des Knöterichwegs sowie des Bockenheimer Wiesenwegs Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob entlang des Knöterichwegs sowie des Bockenheimer Wiesenwegs Mülleimer aufgestellt werden können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2016, TO II, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 200 2016 Die Vorlage OF 113/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2014, OF 386/7 Betreff: Grundstücksspekulationen im Grüngürtel? Im Grünbereich südlich der Japanischen Schule, zwischen Hohem Weg, Knöterichweg und Breitenbachstraße/ Am Industriehof, sind zahlreiche Kleingärten und das Gut Hausen mit seinen Einrichtungen für behinderte Menschen angesiedelt. Das Areal gehört fast komplett zum Grüngürtel der Stadt Frankfurt. Es gibt Gerüchte über Grundstückankäufe durch die ABG-Holding. Diese Gerüchte geben zu der Sorge Anlass, dass in diesem Bereich die Aufhebung des Grüngürtelstatus geplant ist und eine Bebauung des Areals vorgesehen ist. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat um die Beantwortung der folgenden Fragen: Hat die AGB Holding in diesem Bereich Grundstücke erworben ? Befinden sich diese im geschützten Bereich des Grüngürtels ? Sind dem Magistrat weitere Grundstückverkäufe in diesem Areal bekannt ? Ist die Aufhebung des geschützten Grüngürtelstatus für das Gebiet geplant und wo würden ggf. die nötigen Ausgleichsflächen entstehen ? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 7 am 13.05.2014, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1020 2014 Die Vorlage OF 386/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2014, OF 465/2 Betreff: Grempstraße in einem Teilbereich in "Anlieger frei"-Straße umwandeln Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Grempstraße im Abschnitt der Hausnummern 47 - 41 und 40 - 36, abbiegend von der Ginnheimer Straße, in eine "Anlieger frei" Straße umzuwandeln. Begründung: Im Rahmen einer Informationsveranstaltung zu Abbruch- und Umbaumaßnahmen am Elisabethenkrankenhaus haben Anwohner, u. a. auch das Elisabethenkrankenhaus als Anlieger, angeregt, die Verkehrsführung entsprechend zu ändern. Der Straßenabschnitt soll damit vom hohen Parkdruck entlastet werden. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD LINKE. FDP FREIE WÄHLER fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.03.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 465/2 wurde zurückgezogen.
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, FREIE_WÄHLER, fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.01.2014, OF 454/2 Betreff: Weiteres Vorgehen Knöterichweg/Bockenheimer Wiesenweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 2 über den aktuellen Sachstand nach erfolgter Sanierung der Wegedecke zu berichten und Vorschläge für das weitere Vorgehen zu machen. Begründung: Seitens der Bewohner wurde bemängelt, dass die durchgeführten Sanierungsarbeiten zu keiner Verbesserung geführt haben. Insbesondere nach Regenfällen ist der Zustand der Weg unverändert schlecht. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 2 am 10.02.2014, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 937 2014 Die Vorlage OF 454/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 5 GRÜNE
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2013, OF 309/2 Betreff: Ausbesserung des Bockenheimer Wiesenwegs Der Ortsbeirat möge beschließen: Der OBR 2 stellt unter der Maßgabe, dass die Anlieger sich ihrerseits mit EUR 1.000,- beteiligen, aus seinem Budget zur Co-Finanzierung der vom Amt für Straßenbau und Erschließung vorgeschlagenen Ausbesserungsarbeiten im Bockenheimer Wiesenweg einen Betrag i.H.v. bis zu EUR 4.000,- zur Verfügung Begründung: Der OBR 2 hatte mit der OM 1501 vom 24.09.2012 die Befestigung des Bockenheimer Wiesenwegs mit einer wassergebundenen Decke angeregt. Das Amt für Straßenbau und Erschließung hat die Anregung des OBR 2 zwischenzeitlich erörtert. Eine exakte Trennung der Kosten entlang der Eigentumsverhältnisse im Bockenheimer Wiesenweg ist aus Sicht des Amtes nicht möglich. Der Weg wird aber als Ost-West-Verbindung von der Öffentlichkeit genutzt, daher besteht seitens des Amtes die Bereitschaft, die Arbeiten ausführen zu lassen. Voraussetzung ist eine finanzielle Beteiligung durch den OBR 2. Das Amt denkt dabei an einen Betrag i.H.v. EUR 5.000,-. Sollte darüber hinaus eine finanzielle Beteiligung der Anlieger möglich sein, so würde sich der Beitrag des OBR entsprechend reduzieren. Alle weiteren Kosten würden durch das Amt für Straßenbau und Erschließung getragen. Die Ausführung der Ausbesserungsarbeiten könnte nach Erhalt der Rückmeldung des OBR 2 im Frühjahr 2013 erfolgen. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD LINKE. FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 04.03.2013, TO I, TOP 29 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 151 2013 Die Vorlage OF 309/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Ortsbeirat 2 stellt aus seinem Budget zur Co-Finanzierung der vom Amt für Straßenbau und Erschließung vorgesehenen Ausbesserungsarbeiten im Bockenheimer Wiesenweg einen Betrag in Höhe von bis zu 5.000 Euro zur Verfügung. Der Magistrat wird außerdem gebeten, den Ortsbeirat nach Abschluss der Maßnahme über die Gesamtkosten zu informieren." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.09.2012, OF 231/2 Betreff: Knöterichweg/Bockenheimer Wiesenweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die Begrünung im Eingangsbereich des Knöterichwegs / Ecke Häuser Gasse von Wildwuchs zu befreien; 2. zu prüfen und zu berichten, ob die Zuständigkeit für die Pflege der Begrünung entlang der Bahngleise / des Knöterichwegs bei der Stadt oder der Deutschen Bahn AG liegt und in welchem Turnus die Pflege durch die zuständige Stelle erfolgt; 3. zu prüfen und zu berichten, ob der Bockenheimer Wiesenweg befestigt werden kann. Es dient in diesem Zusammenhang zur Kenntnis, dass die Anwohnerschaft ihre Bereitschaft signalisiert hat, sich an den Kosten zu beteiligen. Begründung: Die Begrünung im Eingangsbereich sowie entlang des Knöterichwegs macht einen ungepflegten Eindruck. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 2 am 24.09.2012, TO I, TOP 25 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion wird die Vorlage ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1501 2012 Die Vorlage OF 231/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in Ziffer 3. des Tenors das Wort "befestigt" durch die Worte "mit einer wassergebundenen Decke ausgebessert" ersetzt werden. Abstimmung: Ziffer 1.: 3 GRÜNE, CDU, SPD und LINKE. gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung), 1 GRÜNE (= Enthaltung) Ziffer 2.: Einstimmige Annahme Ziffer 3.: Annahme bei Enthaltung 3 GRÜNE
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 21.09.2009, OA 985 entstanden aus Vorlage: OF 401/2 vom 16.09.2009 Betreff: Neugestaltung Kirchplatz Bockenheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die Neugestaltung des Kirchplatzes in Bockenheim in das Programm Schöneres Frankfurt aufzunehmen. 2. Planungsentwürfe für eine Neugestaltung des Kirchplatzes mit folgenden Maßgaben zu erstellen: - Wiederherstellung eines offenen Platzes, der gelegentliche öffentliche Nutzungen, wie etwa Gemeindefest oder Weihnachtsmarkt, ermöglicht, - Schaffung von Sitzmöglichkeiten sowie einer zum Verweilen einladenden Atmosphäre, - optische Öffnung des Platzes nach Südosten zur Rödelheimer Straße, - Beseitigung der Blumenkübel, - Beseitigung der Sandkiste, - die Möglichkeit, auf dem Platz Fußball zu spielen, sollte soweit wie möglich eingeschränkt werden, - Einbindung der angrenzenden Straßen sowie Flächen bis zu den gegenüberliegenden Häuserzeilen (Fritzlarer Straße, Rödelheimer Straße) in das Konzept, - Überprüfung des Beleuchtungskonzeptes des gesamten Platzes, - Prüfung der Möglichkeiten alternativer Bodenbeläge, - Prüfung der Möglichkeit, die Rödelheimer Straße zwischen Appelsgasse und Grempstraße um die Breite der sich dort befindlichen ehemaligen Bushaltebuchten nach Südosten zu verschwenken. Es dient zur Kenntnis, dass der Ortsbeirat beabsichtigt, durch Bildung einer Planungsgruppe das Stadtplanungsamt bei der Abstimmung von Gestaltungsvorschlägen zu begleiten. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass der Ortsbeirat 2 mit Verabschiedung dieser Initiative seine Bereitschaft erklärt, für die bauliche Umsetzung der Neugestaltung aus seinem Budget einen angemessenen Finanzierungsbeitrag bereitzustellen. Begründung: Der Kirchplatz bildete die historische Ortsmitte Bockenheims. Durch die Wegnahme der Häuserzeilen südlich der Ginnheimer Straße nach dem Krieg ist dort öffentlicher Raum geschaffen worden, der heute nicht zielgerichtet genutzt wird. Infolge des U-Bahn-Baus wurde der Platz so gestaltet, dass der Charakter eines Platzes weitgehend verloren gegangen ist und eine öffentliche Nutzung kaum möglich ist. Die Funktion eines Platzes für kleinere lokale Veranstaltungen, wie Weihnachtsmarkt oder Gemeindefest, wird heute von keinem Platz in Bockenheim optimal abgedeckt. Die derzeitige Gestaltung des Platzes sorgt eher für eine Abschottung nach Süden, zu den heute zentralen Bereichen Bockenheims (Grempstraße/Leipziger Straße), als für eine Öffnung. Anlage 1 (ca. 106 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.03.2010, B 169 Bericht des Magistrats vom 27.08.2010, B 568 Bericht des Magistrats vom 02.12.2011, B 491 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 30.09.2009 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.11.2009, TO I, TOP 73 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 985 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler 36. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 30.11.2009, TO I, TOP 56 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 985 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 7240, 36. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 30.11.2009 Aktenzeichen: 60 10
Keine Partei
Kinder, die auf dem Bürgersteig fahren, können kaum sicher von An den Bangerten in den Knöterichweg einbiegen. Es gibt keine abgesenkten Bordsteine, keinen Zebrastreifen, keine Spiegel um in die 180° Kurve zu schauen und meistens stehen geparkte Autos im Weg, die Sicht und Übergang blockieren. Es wäre klasse, wenn sich die Stadt für ein besseres Konzept zur sicheren Querung überlegt, das zB einige der o.g. Punkte aufgreifen könnte.
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